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Dorfentwicklung Suderburg mit Stahlbachtal hier: Errichtung eines Mehrgenerationen - Fitnessparcours in Holxen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Suderburg
Datum2026-07-20
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Dorfgemeinschaft Holxen beantragt die Errichtung eines Mehrgenerations-Fitnessparcours, der nicht im geltenden Dorfentwicklungsplan enthalten ist. Der Antrag wurde konkretisiert, um Förderfähigkeit zu erreichen. Die Förderbehörde wurde informiert und um Klärung gebeten, ob eine Antragstellung bis 30.09.2026 oder 30.09.2027 erforderlich ist. Der Rat soll über die Durchführung und das Antragjahr entscheiden.

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Extrahierter Text

Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Suderburg hat am 13.09.2021 im Rahmen der Vorlage SUD/2021/044 den Dorfentwicklungsplan beschlossen. Dieser ist vollständig im Internet der Samtgemeinde Suderburg unter www.suderburg.de/Leben,Freizeit&Wohnen/Dorfregion Dorfentwicklung Suderburg-Stahlbachtal eingestellt. Als Anlage werden der Vorlage SUD/2026/032 zur Verdeutlichung Auszüge aus der gesamten Prioritätenliste sowie ein Projektsteckbrief beigefügt. Es ist daraus ersichtlich, dass die von der Dorfgemeinschaft Holxen beantragte Maßnahme (siehe als Anlage beigefügter Antrag) im Dorfentwicklungsplan nicht enthalten ist. Dieser wäre für diese Maßnahme fortzuschreiben. Zu dieser Dorfentwicklung hat der Rat der Gemeinde Suderburg das letzte Mal in seiner Sitzung vom 16.06.2025 getagt. Es ging dabei um die weitere Vorgehensweise. Es wird auf den dem Protokoll beigefügten Vortrag des DE-Planers Warnecke hingewiesen und hier insbesondere auf die letzte Seite 28. Für diesen Sachverhalt sind die Nummern 3 und 4 maßgebend. So ging es um die Planung und Beantragung von weiteren öffentlichen Vorhaben zum 30.09.2026 mit der Abstimmung der Förderbehörde und Beantragung einer Laufzeitverlängerung. Konkret wurde der Wunsch aus der Dorfgemeinschaft bei den Haushaltsplanberatungen im Bau- und Wegeausschuss am 25.11.2025 im Tagesordnungspunkt 7 im Produkt 201 behandelt. Es wurde festgelegt, dass der Antrag mit dem DE-Planer so konkretisiert wird, dass eine Förderfähigkeit erreicht werden kann. Die daraus entwickelte Konzeption wird dieser Vorlage ebenfalls als Anlage beigefügt. Die Förderbehörde wurde am 25.06.2026 von diesem Antrag informiert. Es wurde angefragt, ob die Antragstellung letztmalig bis zum 30.09.2026 erfolgen muss oder eine zeitliche Verschiebung um ein Jahr möglich ist. Die Antwort hierzu wird in der Sitzung nachgereicht werden. Für eine bestmögliche Vorbereitung sowie insbesondere die Fortschreibung des DE-Planes und Abstimmung wäre eine Antragstellung zum 30.09.2027 dienlich. Wir haben bei der damaligen DE in Hösseringen den Förderzeitraum nur für die Bauernstraße um ein Jahr verlängert bekommen und diese auch erfolgreich umgesetzt. Eine Umsetzung anderer öffentlicher und privater Maßnahmen war ausdrücklich ausgeschlossen und das würde vermutlich auch bei dieser DE so sein. An der Sitzung des Bau- und Wegeausschusses wird DE-Planer Volker Warnecke teilnehmen und zu den Fördermodalitäten berichten. Insofern ist zunächst über die Durchführung selbst und dann (falls möglich) über das Jahr der Antragstellung zu entscheiden. Beschlussvorschlag: Es wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.

Text aus PDF extrahiert