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Jahresabschluss 2023 hier: Verwendung des Ergebnisses, Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Bürgermeisters
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Sickte |
| Datum | 2026-06-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Veltheim nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 und die Stellungnahme zum Bericht zur Kenntnis. Gleichzeitig beschließt der Rat der Gemeinde Veltheim den Jahresabschluss 2023 in der vorliegenden Form und erteilt dem Bürgermeister Entlastung.
Der ordentliche Jahresfehlbetrag in Höhe von 54.281,07 Euro wird in der Bilanz zum 31.12.2023 ausgewiesen. Das außerordentliche Jahresergebnis in Höhe von 0,00 Euro wird in der Bilanz zum 31.12.2023 ausgewiesen.
Der ordentliche Jahresfehlbetrag in Höhe von 54.281,07 Euro wird in der Bilanz 2024 in der Position „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses" ausgewiesen. Der neue dort ausgewiesene Betrag mindert sich dadurch auf 300.900,92 Euro.
Das außerordentliche Jahresergebnis in Höhe von 0,00 Euro wird in der Bilanz 2024 in der Position "Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses" ausgewiesen und bleibt mit 1.832,47 Euro unverändert.
Sachverhalt:
Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen ist folgendes Verfahren vorgeschrieben:
Der Bürgermeister stellt jeweils die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresabschlüsse fest und legt sie der Vertretung unverzüglich mit dem jeweiligen Schlussbericht der Rechnungsprüfung und einer eigenen Stellungnahme zu diesem Bericht vor. Die Vertretung beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs.1 Satz 3 NKomVG über die Abschlüsse und die Entlastung des Bürgermeisters. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wurde erstellt und den Mitgliedern des Gemeinderates mit der Übersendung der - Drucksache Nr. XI/50/037 - zur Kenntnis gegeben.
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wolfenbüttel hat zuständigkeitshalber die Jahresrechnung 2023 in der Zeit Januar bis Mai 2026 (mit Unterbrechungen) geprüft.
Den Prüfbericht und die Stellungnahme lege ich mit der Bitte um Kenntnisnahme dem Rat der Gemeinde Veltheim vor. Gründe, die Entlastung zu versagen oder nur eingeschränkt zu erteilen, liegen nicht vor.
Text aus PDF extrahiert