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Antrag der Bündnis 90 / Die Grünen - Fraktion zum Erhalt des Flexo-Verkehrs

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Sickte
Datum2026-06-18
DatenstufeNur Dokumente
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Der Samtgemeinderat spricht sich für den Erhalt des Flexo-Verkehrs im Bereich der Samtgemeinde Sickte und der Gemeinde Cremlingen aus. Die Samtgemeinde Sickte erklärt ihre Bereitschaft, sich in angemessener Weise an der Sicherstellung des Flexo-Verkehrs ab dem Jahr 2027 zu beteiligen. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Absicherung des zukünftigen Flexo-Angebotes Gespräche mit den anderen betroffenen Gebietskörperschaften (Landkreis Wolfenbüttel, Gemeinde Cremlingen) mit dem Ziel zu führen, eine Finanzierung über das Jahr 2026 hinaus zu gewährleisten. Der Anteil der Beteiligung der Samtgemeinde Sickte sollte sich dabei an der Inanspruchnahme von Einwohnerinnen und Einwohnern aus den jeweiligen Gemeinden orientieren. Sachverhalt: Flexo ist ein sog. On-Demand-Verkehr (engl. „auf Nachfrage“) mit barrierefreien Kleinbussen in der Region Braunschweig, der vom für den Öffentlichen Personennahverkehr zuständigen Regionalverband Großraum Braunschweig (RGB) bereitgestellt wird. Der Flexo bedient seit 01.04.2023 alle Orte der Gemeinde Cremlingen sowie die Orte Sickte, Veltheim (Ohe), Klein Veltheim und Neuerkerode in der Samtgemeinde Sickte. Zunächst wurde dieses Angebot vollumfänglich und zuständigkeitshalber durch den RGB finanziert. Dieser zieht sich jedoch sukzessive aus der Finanzierung zurück und leistet in den Jahren 2025 und 2026 die hälftige Übernahme des Betriebskostendefizites, während die andere Hälfte durch den Landkreis Wolfenbüttel getragen wird. Ab dem Jahr 2027 wird sich der RGB vollständig aus der Finanzierung zurückziehen. Aufgrund dessen hat der Landkreis Wolfenbüttel mit anliegendem Schreiben vom 13.03.2026 (siehe Anlage 1 inkl. Präsentation des RGB zum Flexo-Betrieb) angefragt, ob die Samtgemeinde Sickte bereit wäre, sich an der Finanzierung des Flexo-Angebotes zu beteiligen und um Antwort bis zum 17.04.2026 gebeten. Aufgrund der kurzen Antwortfrist hat der Unterzeichnete am 23.03.2026 (Tag des Eingangs des Schreibens) den Vorsitzenden der Samtgemeinderatsfraktionen vorgeschlagen, die Frage nach einer Mitfinanzierung abschlägig zu beantworten, und um Rückmeldung bis zum 01.04.2026 gebeten, ob aus Sicht der Fraktionen alternativ eine Beratung in den Sondersitzungen des Samtgemeindeausschusses und des Samtgemeinderates am 15.04.2026 erfolgen solle (siehe Anlage 2). Hierzu ist lediglich eine Rückmeldung des Vorsitzenden der CDU-Fraktion erfolgt, der auf eine andere Finanzierungsstruktur des Flexo-Angebotes in der Samtgemeinde Baddeckenstedt verweist, welchem jedoch im lokalen Verkehr einen ersetzenden Charakter (im Bereich Cremlingen/Sickte ist es ein ergänzendes Angebot) innewohnt. Die ausbleibenden Antworten aus den Fraktionen wurden durch den Unterzeichneten als zustimmendes Signal zu einer abschlägigen Antwort auf die Anfrage des Landkreises Wolfenbüttel interpretiert, so dass diese mit Schreiben vom 16.04.2026 samtgemeindeseits ergangen ist (siehe Anlage 3). Das prognostizierte Betriebskostendefizit des Flexo beläuft sich in den Jahren 2027 bis 2029 auf 295.000 bis 314.000 Euro. Die Gemeinde Cremlingen hat ihrerseits erklärt, sich hieran mit jährlich bis zu 100.000 Euro zu beteiligen. Folgende weitere Informationen hat der RGB übermittelt: Die Verteilung der Flexo-Buchungen auf Basis der Starthaltestellen lag im Jahr 2025 zu 90 % in der Gemeinde Cremlingen und zu 10 % in der Samtgemeinde Sickte. Der Flexo Cremlingen/Sickte hat im Jahr 2025 143.000 km zurückgelegt. Monatlich nutzten in 2025 durchschnittlich 1860 Fahrgäste den Flexo Cremlingen/Sickte (430 pro Woche, 70 pro Tag). Am 14.5.2026 reichte die Bündnis 90 / Die Grünen – Fraktion anliegenden Antrag ein (siehe Anlage 4) und wies darauf hin, dass es sich bei der ausbleibenden Antwort auf die Anfrage des Unterzeichneten um ein Versehen gehandelt hat und dies nicht als Unterstützung einer abschlägigen Antwort an den Landkreis Wolfenbüttel zu verstehen gewesen sei. Ergänzend zum Antrag wurden die nachstehenden Fragen eingereicht, deren Beantwortung (sofern dies nicht mit den vorstehenden Antworten gedeckt ist) der Unterzeichnete beim RGB bis zur Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 09.06.2026 erbeten hat: • Wie viele Einwohner/innen mit Wohnsitz in der Samtgemeinde Sickte nutzen den Flexo (pro Monat, Woche, Tag)? • Wie ist das prozentuale Zahlenverhältnis der Nutzer*innen des Flexo-Angebots mit Wohnsitz in der Samtgemeinde Sickte bzw. in der Gemeinde Cremlingen? • Gibt es eine Auswertung zu den Relationen (den Start- und Zielorten), die die Sickter Einwohner/innen nutzen? • Gibt es Auswertungen zur Auslastung des Flexo und evtl. Standzeiten? Mit Blick auf die äußerst kritischen Haushaltslagen der Samtgemeinde Sickte und ihrer Mitgliedsgemeinden rät der Unterzeichnete von einer Kostenbeteiligung der Samtgemeinde Sickte am Flexo-Angebot ab. Die Lage wird durch folgende Hinweise der Kommunalaufsicht im Rahmen der Genehmigung der Haushaltssatzung der Samtgemeinde Sickte für das Jahr 2026 nochmals verdeutlicht: „Die dargestellte Entwicklung ist insofern mit erheblichen Unsicherheiten behaftet und bedarf daher einer konsequenten Fortführung der Haushaltskonsolidierung sowie einer strikten Ausgabedisziplin“ sowie „Die dauernde Leistungsfähigkeit gemäß § 23 der Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung ist erheblich beeinträchtigt und weiterhin nicht gesichert.“ Auch ist zu bedenken, dass die Samtgemeinde Sickte bei der Mitfinanzierung des Flexo-Angebotes in die zuständigkeitsfremde Mitfinanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs einsteigen würde. Dies könnte vom zuständigen Aufgabenträger als Signal aufgefasst werden, den Fortbestand auch anderer Angebote des Öffentlichen Personennahverkehrs an eine Mitfinanzierungserwartung der Samtgemeinde Sickte zu knüpfen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass eine Mitfinanzierungsbereitschaft der Samtgemeinde Sickte verbindlich erklärt werden müsste. Da sich der Landkreis Wolfenbüttel im Juli 2026 verbindlich gegenüber dem RGB äußern muss und der Kreistag am 29.06.2026 in der Sache entscheiden wird, wäre - sofern sich der Samtgemeinderat zu einer Mitfinanzierung entschließt – eine betragliche oder prozentuale Festsetzung des Anteils im Ratsbeschluss vonnöten, damit der Unterzeichnete ermächtigt ist, gegenüber dem Landkreis Wolfenbüttel eine entsprechend verbindliche Erklärung abzugeben. Es wird darum gebeten, dies bei der Erarbeitung einer Beschlussfassung zu beachten.

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