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Antrag der Bündnis 90 / Die Grünen - Fraktion auf Verkehrsberuhigung durch Tempo 30 bzw. verkehrsberuhigte Bereiche für alle Gemeindestraßen in Hötzum
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Sickte |
| Datum | 2026-06-11 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den gemeindeeigenen Straßen in Hötzum wird gemäß Anlage zur Vorlage XI/40/159 geändert.
Sachverhalt:
Die Bündnis 90 /Die Grünen – Fraktion hat am 22.01.2026 den anliegenden Antrag (Anlage 1) nebst Anlagen (Anlage 2) eingebracht.
Verwaltungsseits wird darauf hingewiesen, dass in der Ist-Darstellung in der Anlage 2 die Straße „An der Welle“ mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h dargestellt ist, obwohl dort derzeit eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h gilt.
Auch wird darauf hingewiesen, dass die Ausweisung von verkehrsberuhigten Bereichen voraussetzt, dass die Straßen oder Bereiche nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen müssen. Erstgenannte Voraussetzung ist für die Straße „Im Sültekampe“ gegeben. Die überwiegende Aufenthaltsfunktion ist an dem sich aus der baulichen Gestaltung für den Verkehrsteilnehmer ergebenden Eindruck zu bemessen, dass der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Ankommende Fahrzeuge müssen sich durch die äußere Gestaltung veranlasst sehen, Schrittgeschwindigkeit zu halten. Der niveaugleiche Ausbau mit einhergehendem Verzicht auf abgegrenzte Gehwege spricht für diese Annahme. Es fehlt jedoch an weiteren Merkmalen, wie z.B. Verengungen, Schwellen, Verkehrsraummöblierung o.ä.. In der Gesamtschau werden verwaltungsseits die Voraussetzungen zur dortigen Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs als nicht gegeben erachtet.
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