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Festlegung der Variante des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle Sickte-Burschenhof (Fahrtrichtung Süd).
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Sickte |
| Datum | 2026-06-11 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Sickte realisiert die Errichtung der Bushaltestelle Sickte – Burschenhof (Fahrtrichtung Süd) entsprechend der in der Vorlage DS/XI/40/164 dargestellten Variante ____ .
Sachverhalt:
Am 13. März 2025 hat der Rat der Gemeinde Sickte den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle Sickte-Burschenhof (Fahrtrichtung Süd) beschlossen. Im Rahmen der vorbereitenden Planungen zur Einreichung des Antrages zur Förderung des Ausbaus wurde deutlich, dass bezogen auf den derzeitigen Standort ein nicht aufzulösender Zielkonflikt besteht. Ein barrierefreier Ausbau am derzeitigen Standort unter Beibehaltung der Busbucht ist nicht möglich (Bus könnte nicht bündig zum Bord halten), könnte also nicht gefördert werden, und ein barrierefreier Ausbau ohne Busbucht würde aufgrund der unmittelbar hinter der Haltestelle liegenden schlecht einsehbaren Rechtskurve zu hohen Unfallwahrscheinlichkeiten führen und wird daher polizeiseits abgelehnt.
Daher wurde verwaltungsseits eine Verlegung der Bushaltestelle nach Norden erarbeitet (etwa auf Höhe des Christophorushauses). Diese Variante (V 1) würde insbesondere aufgrund der erforderlichen Verrohrung des dort freilaufenden Grabens Mehrkosten verursachen. Ergänzend wurde zudem eine weitere Variante (V 2) mit einer Verlängerung des Gehweges bis zur Zufahrt zum Christophorushaus erarbeitet. Diese Gehwegverlängerung wäre über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) förderfähig.
Die Kostenschätzungen zur Realisierung der Varianten stellen sich wie folgt dar:
V 1:
Verlegung und Neubau der Haltestelle nach Norden auf Höhe des Christophorushauses (siehe Anlage V1):
Baukosten: 126.000 Euro
Planungskosten: 30.000 Euro
Förderung (LNVG/RGB): 122.850 Euro
Eigenanteil Gemeinde: 33.150 Euro
V 2:
Verlegung und Neubau der Haltestelle nach Norden auf Höhe des Christophorushauses und Fortsetzung des Gehweges bis zur Zufahrtsbrücke zum Christophorushaus (siehe Anlage V3):
Baukosten: 199.000 Euro
Planungskosten: 40.000 Euro
Förderung (LNVG/RGB): 131.625 Euro
Förderung (GVFG): 46.100 Euro
Eigenanteil Gemeinde: 61.275 Euro)
Der Antrag auf Förderungen durch die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) und den Regionalverband Großraum Braunschweig (RGB) wurde fristwahrend eingereicht. Die Antragstellung erfolgte auf Basis der Variante V2. Diese ist für die LNVG/RGB-Mittel, da diese sich nur auf den Teil „Haltestelle“ beziehen, weitgehend deckungsgleich mit der Variante V1. Die Fördermittel, die sich auf den Teil „Gehweg“ beziehen, unterliegen einem gesonderten Antragsverfahren (GVFG), sind insofern vom Teil „Haltestelle“ abgetrennt. Aufgrund der Antragsstellung für die Variante V2 bleibt dem Rat insofern die Möglichkeit, sich ohne Verlust von Fördermitteln für die Variante V1 zu entscheiden, geöffnet.
Text aus PDF extrahiert