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1. Nachtragshaushaltssatzung und -Haushaltsplan der Gemeinde Dettum für das Haushaltsjahr 2026

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Sickte
Datum2026-07-09
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: 1) Der erste Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dettum für das Haushaltsjahr 2026 wird unter Berücksichtigung der in der Beratung eingebrachten Änderungen beschlossen. 2) Die erste Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Dettum für das Haushaltsjahr 2026 wird unter Berücksichtigung der in der Beratung eingebrachten Änderungen beschlossen. 3) Das Haushaltssicherungskonzept für den 1. Nachtragshaushaltsplan 2026 wird unter Berücksichtigung der in der Beratung eingebrachten Änderungen beschlossen. Sachverhalt: Gemäß § 117 Abs. 4 i.V.m. § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG hat die Gemeinde Dettum unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem erheblichen Umfang im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder -auszahlungen entstehen. Der Haushalt der Gemeinde Dettum wurde am 05.03.2026 im Rat beschlossen und anschließend der Kommunalaufsichtsbehörde vorgelegt. Die Genehmigung zum Haushalt lag am 27.04.2026 vor. Nach Beschlussfassung des Haushaltes zeigte sich, dass einige Ansätze, vor allem im investiven Bereich, zu gering geplant wurden. Somit ist die Gemeinde Dettum verpflichtet, eine Nachtragshaushaltssatzung aufzustellen. Im Folgenden werden die wesentlichen Veränderungen erläutert. Eine tabellarische Übersicht der Veränderung wird der Beschlussvorlage beigefügt. Finanzhaushalt Die größte Veränderung im Nachtragshaushalt betrifft den Anbau der Kindertagesstätte. Die im Haushaltsplan 2026 eingeplanten Kosten in Höhe von 284.900 EUR resultierten aus einer Kostenschätzung aus 2023 inkl. unvorhergesehenen Kostensteigerungen. Für den Anbau der Kindertagesstätte wurden bisher insgesamt 49.215,45 EUR ausgegeben. Diese beinhalten u.a. die Miete für den Container sowie die Verwaltungsgebühren des LK WF. Durch eine aus Juni 2026 stammende aktualisierte Kostenschätzung des zuständigen Architekten hat sich herausgestellt, dass zwischenzeitlich die Preise für Material und Bauleistungen gestiegen sind. Auch wurden im Zuge von bereits durchgeführten Arbeiten festgestellt, dass ein erhöhter baulicher Aufwand besteht, welcher in der Kostenschätzung aus 2023 nicht berücksichtigt war. Ferner wurde nach erneuter Prüfung die im Ergebnishaushalt geplante Renovierung beider WC-Räume in Höhe von 75.000 EUR dem investiven Bereich zugeordnet. Nach der Kostenschätzung und der geänderten Zuordnung beläuft sich der Neuansatz für die Gesamtmaßnahme nunmehr auf 494.400 EUR. Es ist demnach im Haushaltsplan 2026 ein Mehrbedarf in Höhe von 209.500 EUR entstanden, welcher nicht durch den regulären Haushaltsplan gedeckt werden kann. Die Gesamtkosten für den Anbau belaufen sich auf rd. 533.200 EUR. Auf die beigefügte Kostenaufstellung wird verwiesen. Die im Haushaltsplan 2026 eingeplante Förderung i.H.v. 30.000 EUR für die Schaffung von drei zusätzlichen Kindergartenplätzen ist grundsätzlich im Haushalt des Landkreises Wolfenbüttel noch abrufbereit. Der Antrag für die Auszahlung dieser Förderung musste jedoch erneut gestellt werden. Dieses ist am 23.06.2026 durch die Verwaltung geschehen. Nach Prüfung des Landkreises Wolfenbüttel kann die o.g. Förderung nach derzeitigem Stand nicht ausgezahlt werden. Grund hierfür ist, dass aus Sicht der Jugendhilfeplanung der Bedarf an drei zusätzlichen (erforderlichen) Kindergartenplätzen im Ü3-Bereich in der Gemeinde Dettum nicht bestätigt werden kann. Gem. der jetzigen Bedarfsplanung für die Gemeinde Dettum lässt sich feststellen, dass bei den Kindergartenplätzen insgesamt bereits jetzt Überkapazitäten bestehen und sich diese auch in den nächsten 5 Jahren fortsetzen werden. Aufgrund dieser Überkapazitäten bei den stark sinkenden Geburtszahlen wird der Bedarf an zusätzlichen Kindergartenplätzen durch die Jugendhilfeplanung nicht anerkannt. Seitens des Landkreises Wolfenbüttel wurde jedoch eine Förderung in Höhe von insgesamt 280.000 EUR für die Sanierung der Kindertagesstätte in Aussicht gestellt. Der Erlass des Bewilligungsbescheids sowie auch die entsprechende Auszahlung der Förderung wird im Jahr 2027 erwartet, da der o.g. Betrag vom Landkreis Wolfenbüttel erst in dem Jahr im Haushaltsplan eingeplant wird. Der Anbau zur zusätzlichen Schaffung von Plätzen ist dabei nicht Gegenstand der Förderung, sondern die erforderliche Sanierung des Bestandsgebäudes. Die Förderung bezieht sich u.a. auf die Renovierung der beiden WC-Räume, auf den Austausch der Fensterfronten bei den Gruppenräumen und am Eingang sowie auf die arbeitsschutzkonforme Erweiterung des Personalraumes. Die tatsächliche Höhe der Förderung wird nach Umsetzung der Maßnahme und Prüfung der Rechnungen durch den Landkreis Wolfenbüttel entsprechend festgesetzt. In 2026 ist eine Rechnung von der Stadt Wolfenbüttel in Höhe von ca. 500 EUR für die Prüfung des Verwendungsnachweises zur Verbesserung des ÖPNV von 3 Bushaltestellen (Sportplatz und Bruchbreite) eingegangen. Hierfür war im Haushaltsplan 2026 kein Ansatz eingeplant, da die Maßnahme bereits in 2024 fertiggestellt wurde. Aufgrund der Zugehörigkeit zu der Maßnahme „Ausbau barrierefreien Bushaltestellen“ sind die Prüfkosten ebenfalls investiv zu veranschlagen. Der investive Saldo beläuft sich nach derzeitigem Stand auf insgesamt (-) 289.400 EUR. Dieser fällt somit gegenüber dem Haushaltsplan 2026 um 40.000 EUR niedriger aus. Die notwendigen Anpassungen im Investitionsbereich führen daher auch zu einer Anpassung der Kreditaufnahme im Jahr 2026. Zur Finanzierung der Maßnahmen aus 2024 und 2025 wurde im Laufe des Haushaltsjahres 2025 eine Kreditaufnahme in Höhe von 190.900 EUR vorgenommen. Nach der Kreditaufnahme ging die Einzahlung vom Erschließungsträger des Baugebietes „Am Kamp“ in Höhe von 60.604,80 EUR für den Anbau der Kindertagesstätte ein. Daher überstieg die Kreditaufnahme im Jahr 2025 den tatsächlichen Finanzierungsbedarf. Somit wird auch bei der im Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Kreditaufnahme im Nachtragshaushalt dieser zu viel aufgenommene Kreditbetrag aus dem Jahr 2025 entsprechend berücksichtigt. Demnach wird zur Finanzierung der geplanten Investitionen in 2026 ein Kredit in Höhe von 270.100 EUR benötigt. Aufgrund der geänderten Ansätze für die Kreditaufnahme mussten auch dementsprechend die Tilgungs- und Zinszahlungen in der Finanzplanung (2027-2029) angepasst werden. Für 2026 fallen die Tilgung sowie die Zinsen im Nachtragshaushalt aufgrund des zeitlichen Fortschritts geringer aus. Grund hierfür ist, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Kredit zur Finanzierung aufgenommen wurde und folglich nicht das ganze Jahr berücksichtigt wird. Ergebnishaushalt Veränderungen ergeben sich ebenfalls im Bereich des Ergebnishaushaltes. Es ist von niedrigeren Erträgen u.a. im Bereich der Gewerbesteuer, sowie bei den Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte zu rechnen. Hier ist davon auszugehen, dass die veranschlagten Ansätze im Haushaltsplan 2026 aufgrund der aktuellen Prognosen nicht erreicht werden können, weshalb diese niedriger angesetzt werden. Die Festsetzung der Förderung zum Ausgleich von Personalkosten in den Kindertagesstätten fällt hingegen gem. der Niedersächsischen Förderverordnung im Bereich der Kindertagsbetreuung (NFöVO-KiTa) vom 18. Juni 2026 für die Gemeinde Dettum um 9.400 EUR höher aus. Aufgrund der o.g. Förderung für die Sanierung der Kindertagesstätte erhöht sich in der Finanzplanung (2027-2029) der Ansatz für die Auflösung der Sonderposten im Bereich der Kindertagesstätte. Im Bereich der Aufwendungen ist davon auszugehen, dass die Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Krippen-, Kindergarten- sowie Hortplätze aufgrund des Bedarfs höher ausfallen werden. Aufgrund einer längeren Ausfallzeit einer Beschäftigten im Kindergarten wurde kurzfristig eine Aushilfe eingestellt. Daher wurde ein neuer Ansatz in der Position Dienstaufwendungen „Sonstige Beschäftigte“ eingeplant. Die WC-Renovierung in Höhe von 75.000 EUR wird aufgrund der Neubewertung der Maßnahme dem Finanzhaushalt zugeordnet (siehe oben). Ferner wurde für die Instandsetzung des Regen- und Schmutzwasserkanals auf dem Grundstück der Kindertagesstätte ein Ansatz in Höhe von 4.500 EUR eingeplant. Die Abschreibungen auf Gebäude fallen in der Finanzplanung (2027-2029) aufgrund des höheren Anschaffungs- und Herstellungswert für den Anbau der Kindergartenstätte ebenfalls höher aus. Im Bereich der Spiel- und Bolzplätze sind die Erstattungen an die Samtgemeinde Sickte für Personal und Sachkosten bereits zum Zeitpunkt der Aufstellung fast nahezu ausgeschöpft. Jedoch sind im Laufe des Jahres noch weitere Arbeiten des Bauhofes an den Spiel- und Bolzplätzen vorgesehen, weshalb der Ansatz hier nochmal erhöht werden muss. Aufgrund der Anpassung der Gewerbesteuer wurde der Ansatz für die Gewerbesteuerumlage ebenfalls verringert. Die Kreisumlage wurde um 300 EUR höher festgesetzt. Daher wurde auch hier der Ansatz minimal erhöht. Gegenüber dem Haushaltsplan verbessert sich das Ergebnis im Ergebnishaushalt um 15.100 EUR. Das neue Defizit im Ergebnishaushalt beträgt 166.400 Euro. Höchstbetrag Liquiditätskredite Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2026 Liquiditätskredite in Anspruch genommen werden dürfen, wurde im ursprünglichen Haushaltsplan 2026 auf 389.800 EUR festgesetzt. Durch die Veränderungen im laufenden und investiven Bereich wird der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite aufgenommen werden dürfen, auf 580.700 EUR festgesetzt. Dieser wird voraussichtlich maximal für die Vorfinanzierung der investiven Maßnahmen benötigt Die Höhe des benötigten Liquiditätskredites berechnet sich wie folgt: in EUR Stand liquide Mittel 01.01.2026 (rd.) 143.600,00 Fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit (-) 103.300,00 Investive Auszahlungen (-) 569.400,00 Einzahlungsermächtigungen 0,00 Auszahlungsermächtigung 0,00 Tilgungen (-) 51.600,00 benötigter max. Kassenkredit (-) 580.700,00 Stellenplan Es ist die Einrichtung einer Stelle für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in der Kindertagesstätte ganzjährig vorgesehen. Der Stellenplan im Haushaltsplan 2026 beinhaltet bisher nur eine befristete Stelle für ein FSJ bis zum 31.07.2026. Aus diesem Grund muss auch der Stellenplan entsprechend angepasst und neu beschlossen werden. Haushaltssicherungskonzept Durch die Verbesserung des Ergebnisdefizites muss das bereits vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept nicht angepasst werden. Es ist aber notwendig, das Haushaltskonsolidierungskonzept im Zuge der Nachtragshaushaltssatzung erneut zu beschließen.

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