Startseite › Samtgemeinde Sickte › Antrag
Förderung von Jugendpflegemaßnahmen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Sickte |
| Datum | 2026-07-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Dettum beschließt über die zukünftige Förderung von Jugendpflegemaßnahmen anerkannter Träger der Jugendarbeit ab dem 01.01.2026 wie folgt:
Die Förderung beträgt 50 % des derzeitigen Satzes des Landkreises in Höhe von 8,00 Euro je Tag und Teilnehmer/in, mithin 4,00 Euro je Tag und Teilnehmer/in.
Die Förderung wird auf 2,00 Euro je Tag und Teilnehmer/in festgesetzt.
Der bisherige Fördersatz von 1,00 Euro je Tag und Teilnehmer/in wird unverändert beibehalten.
Die Förderung wird an die derzeitigen Vereinszuschüsse der Gemeinde Dettum in Höhe von pauschal 75,00 Euro angepasst.
Die Förderung wird vollständig eingestellt.
Sachverhalt:
Es liegt eine Anfrage auf Erhöhung der Zuschüsse von den Pfadfindern „DPSG Heilig Kreuz Veltheim“ vor.
Die Gemeinde Dettum hat sich freiwillig verpflichtet, Jugendpflegemaßnahmen von anerkannten Trägern der Jugendarbeit innerhalb des Landkreises Wolfenbüttel zu fördern. Mit den damaligen Gegebenheiten wurden Förderungen solcher Maßnahmen auf 1,00 Euro pro Teilnehmer/in und Tag festgesetzt. Dies entsprach einer Förderung in Höhe von 50 % der Förderung des Landkreises. Die Förderung der Gemeinde Dettum erhöht sich damit nicht automatisch, wenn sich die Förderung durch den Landkreis erhöht.
Der Blick auf die derzeitige Beschlusslage aller Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Sickte:
- Dettum: 1,00 Euro pro Tag und Teilnehmer/in
- Erkerode: 50 % des Satzes des Landkreises
- Evessen: 2,00 Euro pro Tag und Teilnehmer/in – Beschluss 08.04.2026
- Sickte: 50 % des Satzes des Landkreises
- Veltheim (Ohe): 1,00 Euro pro Tag und Teilnehmer/in
In der Bürgermeisterrunde am 16.02.2026 wurde vorgeschlagen, die Zuschüsse der Gemeinden Dettum, Evessen und Veltheim (Ohe) auf 50 % des Satzes des Landkreises zu erhöhen. Dieser liegt derzeit bei 8,00 Euro pro Teilnehmer/in und Tag.
Eine Erhöhung auf 4,00 Euro pro Tag und Teilnehmer/in hätte sich in den vergangenen zwei Haushaltsjahren wie folgt ausgewirkt:
Zuschüsse 2024: 48,00 Euro / Mehrkosten nach Erhöhung auf 4,00 Euro: 192,00 Euro
Zuschüsse 2025: 123,00 Euro / Mehrkosten nach Erhöhung auf 4,00 Euro: 492,00 Euro
Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung obliegt dem Rat.
Es wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Text aus PDF extrahiert