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Beantragung der Nutzungsänderung im Flächennutzungsplan der SG Scharnebeck im Ortsteil Boltersen von "Sondergebiet Golf" in "Landwirtschaft"

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Scharnebeck
Datum2026-06-24
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Rullstorf vor, bei der Samtgemeinde Scharnebeck die Einleitung eines Verfahrens zur X. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Scharnebeck zu beantragen, für die X. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Scharnebeck den nachfolgenden Beschlussvorschlag zu empfehlen: Der Samtgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Scharnebeck. Ziel der Änderung ist die Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft und Flächen für Wald einschließlich einer Teilfläche „Sonderbaufläche Windenergie“. Der Änderungsbereich liegt südlich und südöstlich des Ortsteils Boltersen in der Gemarkung Rullstorf/Boltersen. Er umfasst verbindlich die in Anlage 1 mit schwarzer gestrichelter Linie umgrenzten Flächen. Von der Änderung sind die in Anlage 2 aufgeführten Flurstücke betroffen, wobei die von der Umnutzung in Flächen für die Landwirtschaft betroffenen Flurstück, das von der Umnutzung in Wald betroffene Flurstück und die von der Sonderbaufläche Windenergie betroffenen Flurstücke gesondert ausgewiesen sind. Maßgeblich ist die Abgrenzung in der Anlage 1 sowie die Flurstücksliste in Anlage 2. Eine spätere Präzisierung ist nur aus redaktionellen oder vermessungstechnischen Gründen zulässig, soweit dadurch der sachliche Zuschnitt des Änderungsbereichs nicht verändert wird. Zur Sicherstellung des Entwicklungsgebots (§ 8 Abs. 2 BauGB) und zur Abstimmung mit der Mitgliedsgemeinde Rullstorf wird die FNP-Änderung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu dem von der Mitgliedsgemeinde Rullstorf beabsichtigten Bebauungsplan zur planungsrechtlichen Sicherung eines Windparks im vorgenannten Bereich geführt. Der Rat der Gemeinde Rullstorf hat am 14.04.2025 einen Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplans gefasst. Der Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, die notwendige Koordination mit der Mitgliedsgemeinde Rullstorf sicherzustellen (Terminschiene, Plangrenzen, Gutachten, Beteiligungsschritte), um einen zeitnahen Beginn des Bebauungsplanverfahrens der Mitgliedsgemeinde Rullstorf zu ermöglichen. Der Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, (a) einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger des Windparks Boltersen Ost, der Naturwind Schwerin GmbH, Schelfstraße 35, 14055 Schwerin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin unter HRB 8446, abzuschließen, in dem sich der Vorhabenträger zu verpflichten hat, die Kosten des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde zu tragen, (b) nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen und die erforderlichen Fachgutachten zu veranlassen (insb. Umweltprüfung/Umweltbericht, Artenschutz, Schall, Schatten, ggf. Landschaftsbild) sowie (c) die notwendigen verfahrensrechtlichen Schritte (ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses, Durchführung der Beteiligungen) vorzubereiten und umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Gemeinde Rullstorf und dem beauftragten Planungsbüro einen Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans (Planzeichnung und Begründung) zu erarbeiten und dem Samtgemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Das Verfahren zur Billigung des Vorentwurfs sowie der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen unverzüglich nach Vorlage des Vorentwurfs. Sachverhalt: Die im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Scharnebeck für die Ortslage Boltersen dargestellte Sondernutzung „Golf“ entspricht nicht mehr den Realitäten und wird auch von den Erben nicht weiterverfolgt. Daher soll die Nutzung geändert werden, siehe Beschlussvorschlag. Begründung: Der Rat der Gemeinde Rullstorf hat einen Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplans zur planungsrechtlichen Sicherung eines Windparks auf dem Gebiet der Mitgliedsgemeinde Rullstorf gefasst. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Daher ist die Einleitung der FNP-Änderung erforderlich, um das B-Plan-Verfahren rechtssicher fortführen zu können und die Planungen aufeinander abzustimmen. Im Übrigen wird die Änderungsfläche an die tatsächlich bestehende Nutzung angepasst. Die Änderung dient der geordneten städtebaulichen Entwicklung und der Steuerung der Windenergienutzung im Samtgemeindegebiet.

Text aus PDF extrahiert