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Kostenfreie Rückübertragung des Feuerwehrhauses in Rullstorf von der Samtgemeinde Scharnebeck an die Gemeinde Rullstorf gemäß § 5 des Grundstückübertragungsvertrages vom 26.07.1990
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Scharnebeck |
| Datum | 2026-06-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Rullstorf vor, dass die Gemeinde die Rückübertragung des Feuerwehrhauses Rullstorf bei der Samtgemeinde Scharnebeck beantragt.
Sachverhalt:
Im Grundstücksübertragungsvertrag vom 26.07.1990 wurden die damaligen gemeindeeigenen Feuerwehrhäuser Boltersen und Rullstorf an die SG übertragen. In § 5 des Vertrages ist geregelt, dass, wenn die Gebäude nicht mehr dem Feuerschutz dienen, die Gemeinde die Rückübertragung verlangen/beantragen kann.
Text aus PDF extrahiert