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Kostenfreie Rückübertragung des Feuerwehrhauses in Rullstorf von der Samtgemeinde Scharnebeck an die Gemeinde Rullstorf gemäß § 5 des Grundstückübertragungsvertrages vom 26.07.1990

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Scharnebeck
Datum2026-06-24
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Rullstorf vor, dass die Gemeinde die Rückübertragung des Feuerwehrhauses Rullstorf bei der Samtgemeinde Scharnebeck beantragt. Sachverhalt: Im Grundstücksübertragungsvertrag vom 26.07.1990 wurden die damaligen gemeindeeigenen Feuerwehrhäuser Boltersen und Rullstorf an die SG übertragen. In § 5 des Vertrages ist geregelt, dass, wenn die Gebäude nicht mehr dem Feuerschutz dienen, die Gemeinde die Rückübertragung verlangen/beantragen kann.

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