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Anwendung des § 246 e BauGB ("Wohnungsbauturbo") in der Gemeinde Rullstorf

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Scharnebeck
Datum2026-06-24
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Rullstorf vor, den § 246e BauGB nur im Ortsteil Rullstorf anzuwenden. Er schlägt weiterhin vor, den § 246 e in Rullstorf nur entlang der Straße "Alte Dorfstraße" anzuwenden. Sachverhalt: Die Bundesregierung hat mit dem „Bauturbo 2025“ den § 246e neu ins BauGB eingefügt. Er erlaubt Kommunen, vorübergehend von nahezu allen Vorgaben des Bauplanungsrechts abzuweichen, wenn diese Abweichung Wohngebäude betrifft.

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