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Anwendung des § 246 e BauGB ("Wohnungsbauturbo") in der Gemeinde Rullstorf
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Scharnebeck |
| Datum | 2026-06-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Rullstorf vor, den § 246e BauGB nur im Ortsteil Rullstorf anzuwenden.
Er schlägt weiterhin vor, den § 246 e in Rullstorf nur entlang der Straße "Alte Dorfstraße" anzuwenden.
Sachverhalt:
Die Bundesregierung hat mit dem „Bauturbo 2025“ den § 246e neu ins BauGB eingefügt. Er erlaubt Kommunen, vorübergehend von nahezu allen Vorgaben des Bauplanungsrechts abzuweichen, wenn diese Abweichung Wohngebäude betrifft.
Text aus PDF extrahiert