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- Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Scharnebeck |
| Datum | 2026-06-15 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB werden beschlossen.
Der Entwurf zum Bebauungsplan wird gebilligt. Der Rat beschließt auf Grundlage des Entwurfs die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie die die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.
Sachverhalt:
Scharnebeck weist einen historisch geprägten Straßendorfcharakter auf, der durch die alten Hofstellen und Wirtschaftsgebäude, welche sich vorzugsweise an der Hauptstraße finden lassen, unterstrichen wird. Im Laufe der Zeit wurden die Lücken zwischen den Hofstellen und auch an abzweigenden Straßen mit weiterer Bebauung ergänzt und erweitert. Die Gebäude im Scharnebecker Ortskern sind insbesondere durch ihre Fassadengestaltung, die Dach-landschaft und der ergänzenden Verwendung von Holz als Baumaterial geprägt. Um die Ei-genart des Gebietes und die äußere Gestalt von baulichen Anlagen zu schützen, wurde im November 2019 die Örtliche Bauvorschrift „Ortskern Scharnebeck” erlassen. Ebenso wurde am 20.01.2025 eine Satzung über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des histori-schen Ortskernbereich Scharnebeck gemäß § 172 (1) Nr. 1 BauGB (Erhaltungssatzung) beschlossen.
Im Geltungsbereich dieser örtlichen Bauvorschrift gelten gleichzeitig vier Bebauungspläne:
- Bebauungsplan Nr. 4 Rose (1973)
- Bebauungsplan Nr. 6 “Siedlergarten” (1974) mit 1. Änderung
- Bebauungsplan Nr. 7 “Blinder Berg i.d.F. der 1. Änderung” (1990)
- Bebauungsplan Nr. 8 “Ortsmitte 1” (1992) mit 1. (2002) und 2. Änderung (2018)
Diese Bebauungspläne sind aufgrund ihres Alters überwiegend nicht mehr zeitgemäß und verfolgen vier verschiedene Ansätze der Ortskernentwicklung. Da in jüngster Vergangenheit an verschiedenen Stellen des Ortskernbereiches durch Leerstand oder Umnutzung eine Er-weiterung bzw. Neubebauung zu erwarten ist und somit der Ortskern unter einem besonde-ren Entwicklungs- und Veränderungsdruck steht, soll durch einen neuen Bebauungsplan eine harmonisches zusammenhängende Gesamtentwicklung sichergestellt werden mit dem Ziel die ortsbildprägenden städtebaulichen Strukturmerkmale für diesen historisch sensiblen Ortskernbereich zu erhalten, gleichzeitig aber auch ortsangemessene Nachverdichtungspo-tentiale zu ermöglichen, vorzugsweise unter Verwendung historischer Bausubstanz.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB hat im Zeitraum vom 21.11.2025 bis zum 19.12.2026 stattgefunden.
Planung:
Sämtliche eingegangen Hinweise werden im Entwurf des Bebauungsplanes berücksichtigt. Daraus und vor dem Hintergrund der Fortführung des Aufstellungsverfahrens als Angebots-bebauungsplanes haben sich folgende Änderungen zum Stand der frühzeitigen Beteiligung ergeben, die im Folgenden zusammengefasst werden:
Verfahren:
Es kann das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB angewendet werden. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen. Trotz der Möglichkeit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abzusehen, wird im Sinne einer möglichst transparenten Planung eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB hat im Zeitraum vom 21.11.2025 bis zum 19.12.2026 stattgefunden.
Im Weiteren Verfahren soll nun die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
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