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Beschluss über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in den Jahren 2021 bis 2023

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Ostheide
Datum2026-06-22
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Beschlussvorschlag: Gemäß § 58 NKomVG werden die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 beschlossen. Sachverhalt: Nach § 117 Abs. 1 NKomVG sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind, ihre Deckung muss gewährleistet sein. In Fällen von unerheblicher Bedeutung entscheidet die Gemeindedirektorin. Der Gemeinderat und der Verwaltungsausschuss sind spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses zu unterrichten. Die Produkte der jeweiligen Produktgruppen wurden entsprechend des Haushaltsdeckungsvermerks zu einem Budget zusammengefasst und bilden den jeweiligen Teilhaushalt. Haushaltsjahr 2021 Die Gemeinde Barendorf hat in zwei Teilhaushalten die Ansätze der Haushaltsplanung 2021 überzogen, wodurch überplanmäßige Aufwendungen entstanden sind: Teilhaushalt 1 „Zentrale Verwaltung“ in Höhe von 8.345,90 EUR Teilhaushalt 5 „Gestaltung der Umwelt“ in Höhe von 22.208,83 EUR 30.554,73 EUR Bei den nachfolgenden drei Investitionen 2021 sind über- und außerplanmäßige Auszahlungen entstanden: 2111.20.01 Wifi EU 4.521,24 EUR 2541.18.02 Herstellung östl. "Auf dem Kiewitt" 142.704,34 EUR 2542.21.01 Zuschuss Radweg Barendorf-Vastorf 10.000,00 EUR 157.291,66 EUR Haushaltsjahr 2022 Die Gemeinde Barendorf hat in zwei Teilhaushalten die Ansätze der Haushaltsplanung 2022 überzogen, wodurch überplanmäßige Aufwendungen entstanden sind: Teilhaushalt 3 „Soziales und Kultur“ 57.700,13 EUR Teilhaushalt 6 „Zentrale Finanzleistungen“ in Höhe von 16.727,61 EUR 74.427,74 EUR Bei den nachfolgenden fünf Investitionen 2022 sind über- und außerplanmäßige Auszahlungen entstanden: 2365.16.01 Neubau Kindergarten Barendorf 7.550,51 EUR 2541.18.01 Sanierung Lerchenweg 10.143,08 EUR 2541.18.02 Herstellung östl. "Auf dem Kiewitt" 13.057,22 EUR 2541.22.01 Beschaffung eines Aufsitzmähers und Anhängers 2.693,47 EUR 2547.19.01 Barrierefreie Bushaltestelle Barendorf 1.041,25 EUR 34.485,53 EUR Haushaltsjahr 2023 Die Gemeinde Barendorf hat in einem Teilhaushalt die Ansätze der Haushaltsplanung 2023 überzogen, wodurch überplanmäßige Aufwendungen entstanden sind: Teilhaushalt 6 „Zentrale Finanzleistungen“ in Höhe von 214.090,92 EUR Bei den nachfolgenden drei Investitionen 2023 sind über- und außerplanmäßige Auszahlungen entstanden: 2365.16.01 Neubau Kindergarten Barendorf 813,92 EUR 813,92 EUR Die Gemeinde Barendorf hat in den Haushaltsjahren 2021, 2022 und 2023 sparsam und wirtschaftlich gewirtschaftet. Die Jahresergebnisse sind positiver ausgefallen als in der Haushaltsplanung erwartet wurde.

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