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Verwendung des Wappens der Gemeinde Barendorf - Regelung in der Hauptsatzung der Gemeinde
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Ostheide |
| Datum | 2026-06-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Je nach Beratungsverlauf
Sachverhalt:
Das Bürgerforum Barendorf hat einen Antrag auf Verwendung des Gemeindewappens zur Gestaltung eines Plakats zur Gewinnung neuer Mitglieder gestellt. Da es in der Vergangenheit bei Kommunalwahlen schon an anderer Stelle zur Verwendung von Wappen ohne Absprache mit der zuständigen Kommune kam, ist eine generelle Anfrage an die Kommunalaufsicht des Landkreises gestellt worden. Die Kommunalaufsicht weist auf eine strikte Gleichbehandlung im politischen Wettbewerb hin (wenn Genehmigung für eine politische Vereinigung, kann es nicht für eine andere politische Vereinigung versagt werden). Die Zustimmung kann insbesondere dann versagt werden, wenn die Gefahr besteht, dass durch die Nutzung des Wappens der Eindruck einer amtlichen Mitteilung entsteht oder die Neutralität einer Kommune beeinträchtigt wird. Um eine grundsätzliche Regelung zu erwirken wird von der Kommunalaufsicht vorgeschlagen, die Verwendung des Gemeindewappens in der Hauptsatzung zu regeln. Die Samtgemeinde hat eine Regelung in § 2 Absatz 4 getroffen, es könnte aber natürlich auch festgelegt werden, dass grundsätzlich eine Verwendung des Wappens durch andere ausgeschlossen ist.
Aktueller Stand 15.06.2026:
In der VA-Sitzung am 28.05.2026 wurde erstens die Beschlussempfehlung gegeben, dass in der Hauptsatzung der Gemeinde in § 2 ein neuer Absatz 4 eingefügt wird, der der Formulierung in der Hauptsatzung der Samtgemeinde entspricht: „Jede Verwendung des Gemeindewappens durch andere ist nur mit Zustimmung der Gemeinde zulässig“.
Zudem wurde die Beschlussempfehlung ausgesprochen, dass eine Antragstellung zur Nutzung des Gemeindewappens mindestens 4 Wochen vor der geplanten Nutzung bei der Verwaltung erfolgen muss.
Text aus PDF extrahiert