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Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 2021 bis 2023

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Ostheide
Datum2026-06-10
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Gemäß § 58 NKomVG werden die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der Haushaltsjahres 2021, 2022 und 2023 beschlossen. Sachverhalt: Nach § 117 Abs. 1 NKomVG sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind; ihre Deckung muss gewährleistet sein. In Fällen von unerheblicher Bedeutung entscheidet der Gemeindedirektor; der Gemeinderat und der Verwaltungsausschuss sind spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses zu unterrichten. Die Produkte der jeweiligen Produktgruppen wurden entsprechend des Haushaltsdeckungsvermerks zu einem Budget zusammengefasst und bilden den jeweiligen Teilhaushalt. Haushaltsjahr 2021 Die Gemeinde Wendisch Evern hat in vier Teilhaushalten die Ansätze der Haushaltsplanung 2021 überzogen, wodurch überplanmäßige Aufwendungen entstanden sind: Teilhaushalt 1 „Zentrale Verwaltung“ in Höhe von 7.160,06 EUR Teilhaushalt 2 „Schule und Kultur“ in Höhe von 9.535,25 EUR Teilhaushalt 3 „Soziales und Kultur“ in Höhe von 11.979,68 EUR Teilhaushalt 4 „Gesundheit und Sport“ in Höhe von 4.393,95 EUR 33.068,94 EUR Bei den nachfolgenden drei Investition 2021 sind über- und außerplanmäßige Auszahlungen entstanden: 7281.19.01 Informationstafeln für den Timeloberg 1.365,80 EUR 7365.20.01 Markisen für die Terrassen Kindergarten WE 700,00 EUR 7365.20.02 Erweiterung Kindergarten WE 25.999,30 EUR 28.065,10 EUR Haushaltsjahr 2022 Die Gemeinde Wendisch Evern hat in zwei Teilhaushalten die Ansätze der Haushaltsplanung 2022 überzogen, wodurch überplanmäßige Aufwendungen entstanden sind: Teilhaushalt 1 „Zentrale Verwaltung“ in Höhe von 2.950,22 EUR Teilhaushalt 3 „Soziales und Kultur“ in Höhe von 38.815,41 EUR 84.206,13 EUR Bei den nachfolgenden fünf Investitionen 2022 sind über- und außerplanmäßig Auszahlungen entstanden: 7365.20.01 Markisen für die Terrassen Kindergarten WE 3.424,29 EUR 7365.20.02 Erweiterung Kindergarten WE 17.448,54 EUR 7541.13.02 B-Plan Altdorf Erschließung 4.700,50 EUR 7541.22.01 Anschaffung eine Rasentraktors 3.450,00 EUR 7541.22.03 Ausgleichsfläche Altdorf 19.008,75 EUR 7547.22.01 Umrüstung Bushaltestelle barrierefrei 1.524,77 EUR 49.556,85 EUR Haushaltsjahr 2023 Die Gemeinde Wendisch Evern hat in vier Teilhaushalten die Ansätze der Haushaltsplanung 2023 überzogen, wodurch überplanmäßige Aufwendungen entstanden sind: Teilhaushalt 1 „Zentrale Verwaltung“ in Höhe von 5.997,80 EUR Teilhaushalt 2 „Schule und Kultur“ in Höhe von 3.004,70 EUR Teilhaushalt 5 „Gestaltung der Umwelt“ in Höhe von 27.495,39 EUR Teilhaushalt 6 „Zentrale Finanzleistungen“ in Höhe von 160.573,00 EUR 190.070,89 EUR Bei den nachfolgenden fünf Investitionen 2023 sind über- und außerplanmäßig Auszahlungen entstanden: 7111.23.08 Beschaffung öffentlicher Bekanntmachungskasten 745,82 EUR 7365.20.02 Erweiterung Kindergarten WE 13.560,02 EUR 7541.22.03 Ausgleichsfläche Altdorf 928,00 EUR 7547.23.01 Umrüstung Bushaltestelle - Niendorfer Weg 16.063,77 EUR 7547.24.03 Umrüstung Bushaltestelle - Auf der Hausstelle 952,00 EUR 32.249,61 EUR Die Gemeinde Wendisch Evern hat in den drei Haushaltsjahren sparsam und wirtschaftlich gewirtschaftet. Die Jahresergebnisse sind positiver ausgefallen als in der Haushaltsplanung erwartet wurde.

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