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Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in den Jahren 2021,2022 und 2023

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Ostheide
Datum2026-06-02
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Beschlussvorschlag: Gemäß § 58 NKomVG werden die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 beschlossen. Sachverhalt: Nach § 117 Abs. 1 NKomVG sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind; ihre Deckung muss gewährleistet sein. In Fällen von unerheblicher Bedeutung entscheidet der Gemeinde- direktor; der Gemeinderat ist spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses zu unterrichten. Die Produkte der jeweiligen Produktgruppen wurden entsprechend des Haushaltsdeckungs- vermerks zu einem Budget zusammengefasst und bilden den jeweiligen Teilhaushalt. Haushaltsjahr 2021 Die Gemeinde Reinstorf hat in vier Teilhaushalten die Ansätze der Haushaltsplanung 2021 überzogen, wodurch überplanmäßige Aufwendungen entstanden sind: Teilhaushalt 3 „Soziales und Kultur“ (KITA Barendorf Betriebskosten) 2.517,50 EUR Teilhaushalt 4 „Gesundheit und Sport“ (Sportplatzpflege) 285,85 EUR Teilhaushalt 5 „Gestaltung der Umwelt“ (Abschreibungen, IOB Zum Uhlenberg Entwässerung) 13.028,19 EUR Teilhaushalt 6 „Zentrale Finanzleistungen“ (Gewerbesteuerumlage, Einzelwertberichtigung, Niederschlagungen) 16.050,18 EUR 31.881,72 EUR Bei der nachfolgenden Investition 2021 sind außerplanmäßige Auszahlungen entstanden: 4541.18.01 Ausbau Erlenbruch (Wegeausbau zum Lerchental) 7.010,69 EUR 7.010,69 EUR Haushaltsjahr 2022 Die Gemeinde Reinstorf hat in zwei Teilhaushalten die Ansätze der Haushaltsplanung 2022 überzogen, wodurch überplanmäßige Aufwendungen entstanden sind: Teilhaushalt 3 „Soziales und Kultur“ (Krippe und KITA Barendorf) 60.685,73 EUR Teilhaushalt 4 „Gesundheit und Sport“ 17,00 EUR 60.702,73 EUR Bei den nachfolgenden fünf Investitionen 2022 sind über- und außerplanmäßig Auszahlungen entstanden: 4111.20.01 Ankauf von Grundstücken Reinstorf (Bushaltestelle Sülbeck) 205,31 EUR 4541.22.01 Fahrbahneinengungen 6.305,81 EUR 4545.22.01 Straßenbeleuchtung Am Walde Sülbeck 1.724,91 EUR 4547.20.01 Bushaltestelle Sülbeck (Ausbau) 41.850,79 EUR 4555.09.01 Flurordnung Reinstorf (Flächentausch f. Sportplatz Reinstorf) 26.856,00 EUR 76.942,82 EUR Haushaltsjahr 2023 Die Gemeinde Reinstorf hat in einem Teilhaushalten die Ansätze der Haushaltsplanung 2023 überzogen, wodurch überplanmäßige Aufwendungen entstanden sind: Teilhaushalt 6 „Zentrale Finanzleistungen“ (Kreisumlage) 88.097,41 EUR 88.097,41 EUR Bei der nachfolgenden fünf Investitionen 2023 sind über- und außerplanmäßige Auszahlungen entstanden: 4366.22.01 Wippe Spielplatz Holzen 49,00 EUR 4531.23.01 Beteiligung Windpark Reinstorf (Notarkosten) 770,34 EUR 4547.23.01 Barrierefreie Bushaltestelle Holzen Op dan Brink 9.883,12 EUR 4547.23.03 Barrierefreie Bushaltestelle Stufe 6 (Förderantrag Sülbeck) 1.269,35 EUR 4552.22.01 Zum Uhlenberg Verrohrung RW-Entwässerung 72,00 EUR 12.043,81 EUR Die Gemeinde Reinstorf hat in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 sparsam und wirtschaftlich gewirtschaftet. Die Jahresergebnisse sind positiver ausgefallen als in der Haushaltsplanung erwartet wurde. Dagegen ist das Jahresergebnis 2023 schlechter ausgefallen als in der Haushaltsplanung erwartet war. Jahresergebnisse: 2021 = 30.133,54 € 2022 = 134.398,19 € 2023 = - 4.950,23 €

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