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Bebauungsplan „Altdorf-Thomasburg“ mit örtlicher Bauvorschrift

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Ostheide
Datum2026-07-16
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: 1. Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB werden beschlossen. 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB Der Rat der Gemeinde Thomasburg beschließt den Bebauungsplan „Altdorf- Thomasburg“ mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung sowie die dazugehörige Begründung. Sachverhalt: Der historische Ortskern der Gemeinde Thomasburg verfügt über ein weitgehend intaktes Siedlungsbild. Die Bewahrung dieser typischen Siedlungsstruktur ist ein wichtiges Anliegen und gemäß § 1 (6) Nr. 5 BauGB als ein besonders zu berücksichtigender Belang bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen: „die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes“ Der besondere Charakter des Altdorfs wird durch die vielfach historischen Gebäude, die Nutzungsvielfalt, die bauliche Anordnung der Gebäude sowie die zugehörigen Freiflächen mit den Hausgärten und den Gehölzstrukturen geprägt. Um zu verhindern, dass prägende Freiräume bebaut, neue Gebäude oder Anbauten ortsfremd gestaltet, städtebauliche Strukturen wie die Dichte der Wohnnutzung den dörflichen Rahmen sprengen, landwirtschaftliche und andere gewerbliche Nutzungen behindert und schließlich prägender Baumbestand und andere charakteristische Grünstrukturen ersatzlos beseitigt werden, wird dieser Bebauungsplan aufgestellt. Zur Wahrung des weitgehend intakten Ortsbildes des Altdorfes von Thomasburg wird zudem eine örtliche Bauvorschrift erlassen, die die wesentlichen Gestaltungsmerkmale für die Gebäude und auch der Nebenanlagen wie Garagen, Einfriedungen usw. festschreibt, damit sich Neubauten oder Umbauten harmonisch in das Ortsbild einfügen. Ziel der Planung ist es, unter Wahrung des Dorfcharakters eine städtebaulich geordnete Entwicklung zu ermöglichen, wobei insbesondere folgende Teilziele angestrebt werden: • Wahrung des weitgehend intakten Ortsbildes • Erhaltung der ortsbildprägenden städtebaulichen Strukturmerkmale • Sicherung der vorhandenen Nutzungsstruktur • Sicherung einer ortstypischen Dichte bei der Siedlungsstruktur • Erhaltung historischen Gebäude durch Umnutzung Verfahren: Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat am 15.12.2025 die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Behördenbeteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat im Zeitraum vom 20.04.2026 bis zum 05.05.2026 stattgefunden. Aus der Öffentlichkeit ging eine Stellungnahme ein, die sich auf ein konkretes Grundstück mit einem Baumbestand bezog. Der Anregung wurde nachgegangen und der Plan anhand des überprüften Bestands redaktionell angepasst. Seitens der Behörden wurden Hinweise zu Außenbeleuchtungen, zur Anzeigepflicht von Kulturdenkmalen, zu Schutzgebieten und zur Ausführung vom optimalen Sonneneinfallswinkel für Photovoltaikanlagen vorgebracht, die Begründung sowie die Hinweise wurden entsprechend ergänzt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der beiliegenden Anlage aufgelistet und mit einem Abwägungsvorschlag versehen. Die Abwägungsvorschläge führen jeweils nur zu redaktionellen Ergänzungen der Begründung/ den Hinweisen bzw. der o.g. Änderung der Planzeichnung. Der Bebauungsplan kann beschlossen werden.

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