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Bebauungsplan Nr. 15 "Am Sportplatz" mit 1. Änderung Bebauungsplan "Barskamper Weg" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und Beratung und Beschluss über die Abwägung der im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Ostheide
Datum2026-07-06
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Der Bau- und Dorfentwicklungsausschuss der Gemeinde Neetze empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den vorliegenden Abwägungs- und Beschlussvorschlägen zu den im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zuzustimmen und die Abwägung der Stellungnahmen entsprechend der Vorlage vorzunehmen sowie die Beschlüsse entsprechend der Vorlage zu fassen. Der Bau- und Dorfentwicklungsausschuss der Gemeinde Neetze empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zur Kenntnis zu nehmen, dass im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen sind. Der Bau- und Dorfentwicklungsausschuss der Gemeinde Neetze empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, dem ihm vorliegenden Bebauungsplan Nr. 15 „Am Sportplatz“ mit 1. Änderung Bebauungsplan „Barskamper Weg“ sowie der Begründung nebst Umweltbericht zuzustimmen und den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie die dazugehörige Begründung nebst Umweltbericht in der vorliegenden Form zu beschließen. Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 15 „Am Sportplatz“ ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.neetze.de eingestellt werden. Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Neetze hat in seiner Sitzung am 11.10.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Am Sportplatz“ beschlossen. Während des Zeitraums vom 04.05.2026 bis zum 05.06.2026 erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Aus der beigefügten Abwägungstabelle ist ersichtlich, welche Träger öffentlicher Belange und Behörden beteiligt wurden und wie die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange behandelt werden können (Abwägungsvorschläge).

Text aus PDF extrahiert