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Antrag der Fraktion 90/Die Grünen vom 09.07.2026 hier: Ermittlung der Kosten für Sanierung Mehrzweckhalle (MZH)

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Ostheide
Datum2026-08-10
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion 90/Die Grünen beantragt, die Verwaltung solle ein Architekten- oder Ingenieurbüro mit einer detaillierten Kostenschätzung für eine umfassende Sanierung der Mehrzweckhalle beauftragen. Dabei sollen energetische, baurechtliche und funktionale Aspekte sowie notwendige Um- und Anbauten berücksichtigt werden, um die Halle 20–30 Jahre zukunftsfähig für schulische und gemeindliche Nutzungen herzurichten. Hintergrund ist, dass die Samtgemeinde die Trägerschaft ablehnte und die Gemeinde eine verlässliche Entscheidungsgrundlage benötigt. Der Antrag stellt keine Vorentscheidung dar, sondern soll Fakten für sachgerechte Beratungen schaffen.

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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, ein geeignetes Architekten- oder Ingenieurbüro mit der Erstellung einer belastbaren Kostenschätzung für eine umfassende Sanierung der Mehrzweckhalle zu beauftragen. Ziel ist es, den Aufwand für eine energetische, baurechtliche und funktionale Sanierung der Halle einschließlich gegebenenfalls notwendiger An- und Umbauten zu ermitteln, um die Halle für die kommenden 20 bis 30 Jahre zukunftsfähig und nachhaltig für ihre Nutzung als Schulsporthalle (1.-4. Klasse) und als Mehrzweckhalle (MZH) für gemeindliche und kulturelle Nutzungen aufzustellen. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden: Energetische Sanierung des Bestandsgebäudes Notwendige Instandsetzungsmaßnahmen Funktionale Anpassungen der Halle auf schulsportliche Belange Erforderliche An- und Umbauten, beispielsweise für Umkleiden, Sanitärbereiche, Geräteräume und Lagermöglichkeiten Immer unter Berücksichtigung der Nutzung als MZH Die so ermittelte Kostenschätzung soll eine belastbare Grundlage für die weiteren politischen Beratungen und Entscheidungen im künftigen Gemeinderat Wendisch Evern bilden. Sachverhalt: Mit dem Beschluss des Samtgemeinderates vom 16.06.2026 ist deutlich geworden, dass die Samtgemeinde die Trägerschaft einer Sporthalle mit Mehrzweckfunktion nicht übernehmen wird. Gleichzeitig wurde eine Unterstützung in Aussicht gestellt, deren Umfang, konkreter Inhalt und Ausgestaltung derzeit jedoch offen sind. Unabhängig von der weiteren Zusammenarbeit mit der Samtgemeinde benötigt die Gemeinde Wendisch Evern nun eine verlässliche Entscheidungsgrundlage. Bislang existiert keine aktuelle und belastbare Kostenschätzung für eine umfassende und damit zukunftsfähige Sanierung (im eigentlichen baurechtlichen Sinne) der Mehrzweckhalle unter Berücksichtigung heutiger energetischer Anforderungen sowie der tatsächlichen Bedarfe der gemeindlichen und außergemeindlichen Nutzer. Die vom Ratsmitglied Christian Striepe durchgeführte Bedarfsermittlung stellt daher für die Ermittlung eine wichtige Grundlage dar. Erstmals wurden die regelmäßigen Hallennutzer aufgrund ihrer tatsächlichen Nutzung systematisch befragt, welche Anforderungen sie an eine sanierte Mehrzweckhalle beziehungsweise eine Sporthalle mit Mehrzweckfunktion haben. Erst wenn diese Bedarfe einer realistischen Kostenschätzung gegenübergestellt werden, kann der Gemeinderat verantwortungsvoll über das weitere Vorgehen entscheiden und gegebenenfalls auch weitere Optionen ins Auge fassen. Der Rat stellt klar, dass die Perspektive einer langfristig tragfähigen und nachhaltigen Nutzung der bestehenden MZH ausschließlich im Rahmen einer umfassenden Sanierungsmaßnahme gesehen wird. Eine bloße Ertüchtigungsmaßnahme, wie sie zu Jahresbeginn Gegenstand des Bürgerentscheids war, bietet diese Perspektive nicht. Der Antrag stellt ausdrücklich keine Vorentscheidung für eine Sanierung dar. Er soll vielmehr die Fakten schaffen, die für eine sachgerechte und wirtschaftliche Entscheidung erforderlich sind.

Text aus PDF extrahiert