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Inkludierung des Mittagessens in die Krippenbeiträge; hier: Antrag der Gruppe CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Samtgemeinderat Meinersen vom 21.04.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Meinersen
Datum2026-06-25
DatenstufeNur Dokumente
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Dem Antrag auf Inkludierung des Mittagessens für Krippenkindern in den Kindertageseinrichtungen der Samtgemeinde Meinersen ab dem 01.08.2026 wird nach Abwägung der organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Auswirkungen nicht gefolgt. Sachverhalt: Die Gruppe CDU und Bündnis 90/Die Grünen hat den Antrag gestellt, das Mittagessen für Krippenkinder in den Kindertageseinrichtungen der Samtgemeinde Meinersen ab dem 01.08.2026 zu inkludieren. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung. Die Kindertageseinrichtungen der Samtgemeinde Meinersen werden überwiegend durch das DRK Gifhorn betrieben. Die Einrichtung St.Viti in Hillerse befindet sich in Trägerschaft des Evangelisch-Lutherischen Kitaverbandes Gifhorn. Während die Betreuung von Kindergartenkindern beitragsfrei erfolgt, wird für die Betreuung von Krippenkindern ein einkommens- und betreuungszeitabhängiger Elternbeitrag erhoben. Mit Vollendung des dritten Lebensjahres entfällt dieser Beitrag. Die Kosten für die Mittagsverpflegung sind nicht Bestandteil des Betreuungsbeitrages. Die Bereitstellung der Mahlzeiten erfolgt nicht durch die jeweiligen Träger, sondern durch externe Anbieter. In den meisten Einrichtungen übernimmt dies die Mensa der Samtgemeinde UG & Co. KG, in der Einrichtung St. Viti die Firma Vitesca. Die Bestellung und Abrechnung erfolgen derzeit unmittelbar zwischen den Eltern und den jeweiligen Anbietern. Eine Inkludierung der Verpflegungskosten in die bestehenden Betreuungsbeiträge wäre daher nur durch Anpassung der Beitragsstruktur beziehungsweise der Betreuungsverträge möglich. Vor diesem Hintergrund wurden verschiedene Möglichkeiten zur Kostenübernahme geprüft sowie die damit verbundenen organisatorischen, steuerlichen und finanziellen Auswirkungen bewertet. Lieferung durch die Mensa der SG UG & Co. KG: Alternative 1: Direkte Kostenerstattung durch die Samtgemeinde Die Eltern bestellen die Mahlzeiten weiterhin über GiroWeb. Eine Aufladung des Benutzerkontos wäre nicht erforderlich. Die Mensa erstellt monatlich eine Übersicht über die tatsächlich abgerufenen Essen und erhält hierfür eine Erstattung von der Samtgemeinde. Steuerrechtlich würde kein umsatzsteuerpflichtiger Vorgang ausgelöst, da es sich um einen nicht steuerbaren Innenumsatz zwischen der Mensa und der Samtgemeinde handelt. Im Gegenzug entfällt ein anteiliger Vorsteuerabzug. Für die Mensa entsteht zusätzlicher Verwaltungsaufwand, da die Daten der Krippenkinder gesondert erfasst und die Abrechnung separat vorgenommen werden muss. Die Kosten sind jedoch transparent nachvollziehbar und eindeutig den tatsächlich in Anspruch genommenen Mahlzeiten zuzuordnen. Gegebenenfalls wäre zur Sicherstellung der Liquidität ein Vorabzuschuss durch die Samtgemeinde erforderlich. Alternative 2: Erstattung durch die Eltern Die Eltern bestellen die Mahlzeiten wie bisher über GiroWeb und zahlen diese zunächst selbst. Anschließend beantragen sie in regelmäßigen Abständen, beispielsweise vierteljährlich, die Erstattung der Kosten bei der Samtgemeinde. In diesem Fall bleibt die bisherige umsatzsteuerliche Behandlung unverändert. Der Vorsteuerabzug der Mensa bleibt erhalten. Eine Vorfinanzierung der Mensa wäre nicht erforderlich. Allerdings entstünde sowohl für die Eltern als auch für die Verwaltung ein erheblicher zusätzlicher Aufwand durch die Bearbeitung und Prüfung zahlreicher Einzelanträge. Alternative 3: Pauschale Belieferung der Einrichtung Die Mensa liefert die Mahlzeiten unabhängig von individuellen Bestellungen direkt an die Einrichtungen. Die Samtgemeinde zahlt hierfür einen Defizitausgleich. Da der tatsächliche Bedarf vorab nicht bekannt ist, wäre mit Überproduktionen und entsprechenden Lebensmittelverlusten zu rechnen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die unentgeltliche Abgabe von Mahlzeiten steuerrechtlich als Leistung an Dritte bewertet und nachträglich umsatzsteuerpflichtig wird. Verpflegung durch externe Caterer und Kindertagespflegepersonen In der Einrichtung Hillerse erfolgt die Verpflegung durch einen externen Caterer. In der Kindertagespflege wird die Verpflegung in der Regel durch die Tagespflegepersonen selbst bereitgestellt. Die Abrechnung erfolgt derzeit unmittelbar mit den Eltern. Alternative 1: Direkte Kostenerstattung an Caterer bzw. Tagespflegepersonen Der Caterer beziehungsweise die Tagespflegeperson übermittelt der Samtgemeinde monatlich eine Übersicht der tatsächlich erbrachten Leistungen und erhält hierfür eine entsprechende Kostenerstattung. Die Eltern erhalten weiterhin eine Rechnung, die jedoch durch die Zahlung der Samtgemeinde wirtschaftlich ausgeglichen wird. Die Samtgemeinde zahlt hier die Bruttopreise, da steuerlich eine Zahlung von dritter Seite vorliegt. Alternative 2: Erstattung an die Eltern Die Eltern tragen die Kosten zunächst selbst und beantragen anschließend die Erstattung bei der Samtgemeinde. Diese Variante würde einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Eltern und die Verwaltung bedeuten. Aus Sicht der Verwaltung wäre bei der Umsetzung eines kostenfreien Mittagessens die jeweilige Alternative 1 vorzugswürdig, da sie den geringsten administrativen Aufwand verursacht. Weitere zu berücksichtigende Aspekte: Organisatorisches: Gemäß Ziffer 4.5 der Benutzungsrichtlinie des DRK nehmen Kinder am gemeinsamen Mittagessen teil, wenn ihre Betreuungszeit über 13:00 Uhr bzw. über fünf Stunden hinausgeht. Kinder mit kürzeren Betreuungszeiten nehmen bislang nicht am Mittagessen teil. Dies betrifft beispielsweise die 12-Uhr-Gruppe in der Krippe Müden. Dort ist der Tagesablauf derzeit so gestaltet, dass eine Teilnahme am Mittagessen organisatorisch nicht vorgesehen ist. Alternativ könnte eine mögliche Kostenübernahme auf diejenigen Kinder beschränkt werden, die entsprechend der geltenden Richtlinie regulär am Mittagessen teilnehmen. Interkommunale Einheitlichkeit der Beitragsstaffelung Auf Landkreisebene hat es eine Arbeitsgruppe „einheitliche Bemessungsgrundlagen und Beitragsstaffel“ gegeben, an der auch die Samtgemeinde Meinersen teilgenommen hat. Ergebnis dieser Arbeitsgruppe ist, dass sich die teilnehmenden Gebietseinheiten gemeinsam mit dem Landkreis auf die Einführung einheitlicher Bemessungsgrundlagen zur Beitragsberechnung in den Kitas sowie auf eine einheitliche Beitragsstaffelung für die Kitas und die Kindertagespflege geeinigt haben. Grundlage soll hierbei die Beitragsstaffel der Samtgemeinde Meinersen in leicht modifizierter Form sein. Die Umsetzung soll möglichst zum 01.08.2027, in der Kindertagespflege zum 01.01.2027, erfolgen. Die Ergebnisse befinden sich aktuell noch im internen kommunalen Abstimmungsprozess und werden anschließend den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt. Die Aufgabe zur Befassung mit diesem Thema ist aus dem Arbeitskreis Kita und Soziales auf HVB-Ebene entstanden. Hier soll auch die weitere abschließende Beratung stattfinden. Den übrigen nicht an der Arbeitsgruppe teilnehmenden Gebietseinheiten soll das Ergebnis mitgeteilt werden. Ein Beschluss über ein kostenfreies Mittagessen - ausschließlich in der Samtgemeinde -würde der interkommunalen Einheitlichkeit widersprechen. Finanzielle Situation Der Bereich Kindertagespflege weist eine sehr hohe Kostenunterdeckung innerhalb des Samtgemeindehaushaltes auf. Gemäß Vorlage SGM/2026/421 belaufen sich die Betriebskosten der Einrichtungen auf rund 11,8 Mio. €. Nach Abzug der Elternbeiträge (671.000 €) sowie der Zuschüsse von Land und Landkreis (4.949.000 €) verbleibt ein Zuschussbedarf der Samtgemeinde von rund 6,1 Mio. €. Hinzu kommen weitere Aufwendungen für Bauunterhaltung, Personal und kalkulatorische Kosten von rd. 877.000 €. Zur finanziellen Entlastung der Kommunen plant das Land Niedersachsen im Rahmen der niedersächsischen Kommunalförderverordnung zusätzliche Mittel für die frühkindliche Bildung bereitzustellen. Für die Samtgemeinde Meinersen werden hieraus Fördermittel in Höhe von rd. 833.000 Euro für das Jahr 2026 sowie weitere rd. 498.000 Euro bis zum 31.07.2027 erwartet. Zum 1.8.27 soll dann ein neues, vereinfachtes Regelwerk für die Krippen- und Kitafinanzierung erarbeitet werden. Trotz Einmalzahlungen und der Aussicht auf ein neues Regelwerk wird der Zuschussbedarf der Samtgemeinde in diesem Bereich hoch bleiben. Die Kosten eines kostenfreien Mittagessens würden sich ab dem 01.08.2026 bei einem Essenspreis von 4,30 Euro netto (brutto 4,60 € bei 7 % UST) auf etwa 971 Euro pro Kind und Jahr belaufen. Bei einer vollständigen Belegung der derzeit 175 genehmigten Krippenplätze ergeben sich jährliche Mehrkosten von rund 170.000 Euro. Sollte die Regelung auch auf die 36 Kindertagespflegeplätze ausgeweitet werden, wären zusätzliche Kosten von etwa 35.000 € jährlich zu erwarten. Insgesamt wird somit von jährlichen Mehrkosten in Höhe von rund 205.000 € ausgegangen. Nicht berücksichtigt sind dabei bereits bestehende Zuschüsse der Samtgemeinde zur Finanzierung der Mensa. Zur Sicherstellung sozialverträglicher Preise sind die Essenspreise der Mensa nicht kostendeckend kalkuliert. Zum Ausgleich der Kostenunterdeckung zahlt die Samtgemeinde der Mensa einen Defizitausgleich. Im Haushaltsjahr 2025 betrug der Zuschuss für den laufenden Betrieb 180.000 € und 110.000 € für weitere Investitionen. Nach Abwägung der organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen empfiehlt die Verwaltung, dem Antrag auf Einführung eines kostenfreien Mittagessens für Krippenkinder nicht zu folgen. Maßgebliche Gründe hierfür sind insbesondere: Neue dauerhafte Ausgaben in einem bereits stark defizitären Aufgabenbereich, Die Essenspreise werden bereits von der Samtgemeinde subventioniert, Die Einführung würde der geplanten interkommunalen Einheitlichkeit widersprechen Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN Beteiligung des Seniorenbeirates: NEIN

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