Startseite › Samtgemeinde Meinersen › Antrag
Kommunale Wärmeplanung in der Samtgemeinde Meinersen; hier: Feststellung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Meinersen |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
1. Die im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden geprüft und in den Abschlussbericht eingearbeitet.
2. Der Rat der Samtgemeinde Meinersen beschließt den Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung in der aktualisierten Fassung mit den eingearbeiteten Stellungnahmen.
3. Die im Abschlussbericht dargestellten Maßnahmen und Projekte werden zur Kenntnis genommen. Über deren weitere Ausarbeitung und Umsetzung wird nach vertiefter fachlicher und wirtschaftlicher Prüfung im Einzelfall gesondert beraten und beschlossen.
Sachverhalt:
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2026 die Veröffentlichung des Entwurfs der kommunalen Wärmeplanung sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie weiterer Beteiligter für die Dauer von 30 Tagen beschlossen.
Der Abschlussbericht fasst die wichtigsten Ergebnisse zusammen. Dazu gehören eine Analyse der aktuellen Wärmeversorgung, die Untersuchung von Potenzialen erneuerbarer Energien und Abwärme sowie die Entwicklung eines Zukunftsszenarios. Außerdem wird dargestellt, welche Versorgungsarten sich in welchen Teilbereichen der Samtgemeinde grundsätzlich eignen.
Während des gesamten Planungsprozesses wurden relevante Akteurinnen und Akteure beteiligt. Die dabei eingegangenen Stellungnahmen werden in den Abschlussbericht eingearbeitet. Die aktualisierte Fassung des Abschlussberichtes mit den eingearbeiteten Stellungnahmen wird dem Protokoll des Samtgemeindesausschusses beigefügt und liegt demgemäß bis zur Sitzung des Samtgemeinderates vor.
Mit der Feststellung des Wärmeplans beschließt der Rat diese strategische Grundlage. Der Wärmeplan hat jedoch keine unmittelbare rechtliche Wirkung nach außen und begründet keine verbindlichen Ansprüche oder Verpflichtungen für Dritte.
Die im Bericht dargestellten Maßnahmen und Projekte sind zunächst als Empfehlungen zu verstehen. Bevor einzelne Maßnahmen umgesetzt werden, erfolgen eine vertiefte fachliche und wirtschaftliche Prüfung sowie, sofern erforderlich, eine gesonderte Beratung und Beschlussfassung.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
NEIN
Beteiligung des Seniorenbeirates:
NEIN
Text aus PDF extrahiert