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Bestellung von Wildschadenschätzern
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Meinersen |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Samtgemeinde Meinersen beruft folgende ehrenamtliche Sachverständige für Wild- und Jagdschäden jeweils für die Zeit von fünf Jahren auf Widerruf:
Herrn Heinz-Robert Köhler, jun., geb. am 17.09.1968, wohnhaft in Eickenröder Weg 4, 38543 Hillerse
für die Gemeinden Meinersen und Müden (Aller)
Herrn Fabian Ranze, geb. am 15.09.1994, wohnhaft in Höfen Nr. 2, 38536 Meinersen für die Gemeinden Hillerse und Leiferde
Als deren Stellvertreter:
Herrn Jakob-Ferdinand Köhler, geb. am 09.04.2000, wohnhaft in Eickenröder Weg 19, 38543 Hillerse
für die Gemeinden Meinersen und Müden (Aller)
Harald Höper, geb. am 25.10.1963, Volkser Straße 14, 38536 Meinersen
für die Gemeinden Hillerse und Leiferde
Sachverhalt:
Gemäß § 2 der Verordnung über das Vorverfahren in Wild- und Jagdschadensachen (WJSchadVO) beruft die Samtgemeinde ehrenamtliche Sachverständige für Wild- und Jagdschäden jeweils für die Dauer von fünf Jahren auf Widerruf.
In der Vergangenheit hat es sich bewährt, das Gebiet der Samtgemeinde Meinersen aufzuteilen und hierfür zwei Wildschadenschätzer sowie zwei Stellvertreter zu bestellen. Durch das Ausscheiden bisheriger Amtsinhaber ergeben sich folgende personelle Änderungen:
Herr Friedrich Marwede und Herr Heinz-Robert Köhler sen. stehen für eine erneute Berufung als Wildschadenschätzer nicht mehr zur Verfügung. Als Nachfolger rücken Herr Fabian Ranze (für die Gemeinden Hillerse/Leiferde) und Herr Heinz-Robert Köhler jun. (für die Gemeinden Meinersen/Müden) nach.
Herr Götz Büttner scheidet als stellvertretender Wildschadenschätzer aus. Für ihn rückt Herr Jakob-Ferdinand Köhler nach.
Herr Harald Höper hat sich bereit erklärt, das Amt des Stellvertreters für eine weitere Periode auszuüben.
Die vorgeschlagene Aufteilung stellt sicher, dass die Wildschadenschätzer und ihre Stellvertreter nach Möglichkeit nicht in ihren eigenen Wohnortgemeinden eingesetzt werden. Dies gewährleistet eine unabhängige, unparteiische und fachkundige Schätzung im Schadensfall.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
NEIN
Beteiligung des Seniorenbeirates:
NEIN
Text aus PDF extrahiert