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Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Grünendeich sowie Behandlung des Jahresergebnisses und Entlastung der Gemeindedirektorin
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Lühe |
| Datum | 2026-06-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
In der Zeit vom 27.01.2026 bis 08.04.2026 (mit Unterbrechungen) wurde bei der Gemeinde Grünendeich die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 156 in Verbindung mit § 155 Abs. 3 und § 153 Abs. 3 NKomVG durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade durchgeführt.
Der Rat hat mit Beschluss vom 16.04.2024 entschieden, bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 entsprechend § 1 Niedersächsischem Gesetz zu Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) von der Erstellung des Anhangs abzusehen.
Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnishaushaltes beträgt 48.356,05 €. Der außerordentliche Ergebnishaushalt 2022 schließt mit 0,00 € ab. Insgesamt ergibt sich damit ein Jahresfehlbetrag von 48.356,05 €.
Darstellung des Jahresergebnisses:
Fehlbetrag aus Vorjahren: 866.614,98 €
Fehlbetrag 2022 48.356,05 €
Jahresergebnis 2022 -914.971,03 €
Das Jahresergebnis wird in das Jahr 2023 übertragen.
Aufgrund des Prüfungsergebnisses wird dem Rat der Gemeinde Grünendeich vorgeschlagen gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2022 anzunehmen und der Gemeindedirektorin Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der Schlussbemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes beschließt der Gemeinderat
a) den Jahresabschluss 2022 anzunehmen
b) der Gemeindedirektorin für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
Text aus PDF extrahiert