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Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Grünendeich sowie Behandlung des Jahresergebnisses und Entlastung der Gemeindedirektorin

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Lühe
Datum2026-06-30
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt: In der Zeit vom 27.01.2026 bis 08.04.2026 (mit Unterbrechungen) wurde bei der Gemeinde Grünendeich die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 156 in Verbindung mit § 155 Abs. 3 und § 153 Abs. 3 NKomVG durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade durchgeführt. Der Rat hat mit Beschluss vom 16.04.2024 entschieden, bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 entsprechend § 1 Niedersächsischem Gesetz zu Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) von der Erstellung des Anhangs abzusehen. Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnishaushaltes beträgt 48.356,05 €. Der außerordentliche Ergebnishaushalt 2022 schließt mit 0,00 € ab. Insgesamt ergibt sich damit ein Jahresfehlbetrag von 48.356,05 €. Darstellung des Jahresergebnisses: Fehlbetrag aus Vorjahren: 866.614,98 € Fehlbetrag 2022 48.356,05 € Jahresergebnis 2022 -914.971,03 € Das Jahresergebnis wird in das Jahr 2023 übertragen. Aufgrund des Prüfungsergebnisses wird dem Rat der Gemeinde Grünendeich vorgeschlagen gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2022 anzunehmen und der Gemeindedirektorin Entlastung zu erteilen. Beschlussvorschlag: Auf der Grundlage der Schlussbemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes beschließt der Gemeinderat a) den Jahresabschluss 2022 anzunehmen b) der Gemeindedirektorin für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

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