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Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Mittelnkirchen sowie Behandlung des Jahresergebnisses und Entlastung des Gemeindedirektors
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Lühe |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
In der Zeit vom 23.03.2026 bis 13.04.2026 (mit Unterbrechungen) wurde bei der Gemeinde Mittelnkirchen durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade die Jahresabschlussprüfung gemäß § 156 in Verbindung mit § 155 Abs. 3 und § 153 Abs. 3 NKomVG durchgeführt.
Der Rat hat mit Beschluss vom 17.09.2024 entschieden, bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 entsprechend § 1 Niedersächsischem Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) von der Erstellung des Anhangs abzusehen.
Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnishaushaltes beträgt 333.463,93 €. Der außerordentliche Ergebnishaushalt 2022 schließt mit 0,00 € ab. Insgesamt ergibt sich damit ein Jahresfehlbetrag von 333.463,93 €.
Darstellung des Jahresergebnisses:
Fehlbeträge aus Vorjahren: 59.868,70 €
Fehlbetrag 2022 333.463,93 €
Jahresergebnis 2022 -593.332,63 €
Das Jahresergebnis 2022 wird in das Jahr 2023 übertragen.
Aufgrund des Prüfungsergebnisses wird dem Rat der Gemeinde Mittelnkirchen vorgeschlagen, gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2022 anzunehmen und dem Gemeindedirektor Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der Schlussbemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes beschließt der Gemeinderat
den Jahresabschluss 2022 anzunehmen.
dem Gemeindedirektor für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
Text aus PDF extrahiert