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Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Guderhandviertel sowie Behandlung des Jahresergebnisses und Entlastung des Bürgermeisters

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Lühe
Datum2026-06-03
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt: In der Zeit vom 12.03.2026 bis 13.04.2026 (mit Unterbrechungen) wurde bei der Gemeinde Guderhandviertel die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 156 in Verbindung mit § 155 Abs. 3 und § 153 Abs. 3 NKomVG durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade durchgeführt. Der Rat hat mit Beschluss vom 11.04.2024 entschieden, bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 entsprechend § 1 Niedersächsischem Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) von der Erstellung des Anhangs abzusehen. Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnishaushaltes beträgt 109.373,06 €. Der außerordentliche Ergebnishaushalt 2022 schließt mit 0,00 € ab. Insgesamt ergibt sich damit ein Jahresfehlbetrag von 109.373,06 €. Darstellung des Jahresergebnisses: Rücklagen: 172.421,93 € Fehlbetrag 2022 109.373,06 € Jahresergebnis 2022 -109.373,06 € Das Jahresergebnis 2022 wird mit der Rücklage verrechnet. Aufgrund des Prüfungsergebnisses wird dem Rat der Gemeinde Guderhandviertel vorgeschlagen, gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2022 anzunehmen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen. Beschlussvorschlag: Auf der Grundlage der Schlussbemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes beschließt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2022 anzunehmen. den Jahresfehlbetrag in Höhe von 109.373,06 € mit der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses zu verrechnen. dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

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