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Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Guderhandviertel sowie Behandlung des Jahresergebnisses und Entlastung des Bürgermeisters
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Lühe |
| Datum | 2026-06-03 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
In der Zeit vom 12.03.2026 bis 13.04.2026 (mit Unterbrechungen) wurde bei der Gemeinde Guderhandviertel die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 156 in Verbindung mit § 155 Abs. 3 und § 153 Abs. 3 NKomVG durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade durchgeführt.
Der Rat hat mit Beschluss vom 11.04.2024 entschieden, bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 entsprechend § 1 Niedersächsischem Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) von der Erstellung des Anhangs abzusehen.
Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnishaushaltes beträgt 109.373,06 €. Der außerordentliche Ergebnishaushalt 2022 schließt mit 0,00 € ab. Insgesamt ergibt sich damit ein Jahresfehlbetrag von 109.373,06 €.
Darstellung des Jahresergebnisses:
Rücklagen: 172.421,93 €
Fehlbetrag 2022 109.373,06 €
Jahresergebnis 2022 -109.373,06 €
Das Jahresergebnis 2022 wird mit der Rücklage verrechnet.
Aufgrund des Prüfungsergebnisses wird dem Rat der Gemeinde Guderhandviertel vorgeschlagen, gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2022 anzunehmen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der Schlussbemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes beschließt der Gemeinderat
den Jahresabschluss 2022 anzunehmen.
den Jahresfehlbetrag in Höhe von 109.373,06 € mit der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses zu verrechnen.
dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
Text aus PDF extrahiert