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Überplanmäßige Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2025

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Lühe
Datum2026-07-02
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: Bei den Haushaltsplanberatungen 2025 waren die investiven Auszahlungen für das Jahr 2024 in der Anlagenbuchhaltung noch nicht aktiviert, so dass die Abschreibungen lediglich geschätzt wurden. Demnach wurden die höheren Abschreibungswerte durch die Sanierung der Kurzen Straße im Jahr 2024 nicht bei den Planwerten der Haushaltsansätze 2025 bedacht. Aus diesem Grund wurde der Ansatz im Konto 54101.4711402 zu niedrig angesetzt und in Höhe von 13.590,00 € überschritten. Eine Deckung durch den Deckungskreis ist nicht möglich, da die übrigen Ansätze keine Minderaufwendungen aufweisen. Da die überplanmäßige Aufwendung den Wert von 7.000,00 € übersteigt, bedarf es einer Genehmigung durch den Rat. Die höheren Abschreibungsaufwendungen können durch Minderaufwendungen im Konto 54101.4212000 gedeckt werden. Ebenso liegt eine überplanmäßige Aufwendung im Konto 36601.4711700 für die Abschreibung im Produkt Spiel- und Bolzplätze vor. Auch hier wurde der Ansatz bei den Haushaltsberatungen 2025 zu niedrig gewählt, da die aktuellen Werte für das Jahr 2024 zu dem Zeitpunkt auch noch nicht gebucht und bekannt waren (Anschaffung von Spielgeräten im Jahr 2024). Die überplanmäßigen Aufwendungen betragen 2.543,00 € und können durch Minderaufwendungen im Konto 54101.4212000 gedeckt werden. Dies wird dem Rat zur Kenntnis gegeben. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hollern-Twielenfleth beschließt die überplanmäßige Aufwendung für die Abschreibung auf Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen in Höhe von 13.590,00 € zu genehmigen. Legende NA TOP Dokument auswählen Datenschutz | Barrierefreiheit | Impressum | Kontakt

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