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Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Hollern-Twielenfleth sowie Behandlung des Jahresergebnisses und Entlastung des Gemeindedirektors
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Lühe |
| Datum | 2026-07-02 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
In der Zeit vom 18.03.2026 bis 15.04.2026 (mit Unterbrechungen) wurde bei der Gemeinde Hollern-Twielenfleth die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 156 in Verbindung mit § 155 Abs. 3 und § 153 Abs. 3 NKomVG durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Stade durchgeführt.
Der Rat hat mit Beschluss vom 24.04.2024 entschieden, bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 entsprechend § 1 Niedersächsischem Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) von der Erstellung des Anhangs abzusehen.
Der Überschuss des ordentlichen Ergebnishaushaltes beträgt 84.918,56 €. Der außerordentliche Ergebnishaushalt 2022 schließt mit 24.636,35 € ab. Insgesamt ergibt sich damit ein Jahresüberschuss von 109.554,91 €.
Darstellung des Jahresergebnisses:
Rücklagen Stand 01.01.2022 743.284,89 €
Zuführung Rücklage 2022 109.554,91 €
Rücklagen Stand 01.01.2023 852.839,80 €
Das Jahresergebnis wird den Rücklagen zugeführt.
Aufgrund des Prüfungsergebnisses wird dem Rat der Gemeinde Hollern-Twielenfleth vorgeschlagen, gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2022 anzunehmen und dem Gemeindedirektor Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der Schlussbemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes beschließt der Gemeinderat
a) den Jahresabschluss 2022 anzunehmen
b) den Jahresüberschuss mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 84.918,56 € sowie des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 24.636,35 € zuzuführen.
c) dem Gemeindedirektor für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
Text aus PDF extrahiert