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5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Lühe
Datum2026-08-11
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt: Mit der anliegenden 5. Änderungssatzung sollen die aktuellen Empfehlungen des Nds. Städte- und Gemeindebundes zu den sogenannten ortsüblichen Bekanntmachungen auf der Grundlage eines OVG-Urteils umgesetzt werden. Durch die Bekanntgabe auf der Homepage und dem lediglich nachrichtlichen Aushang in den Aushangkästen können Fristversäumnisse vermieden werden. Zudem bietet die Veröffentlichung auf der Homepage den Vorteil, die in der Bekanntmachung enthaltenden Informationen schneller für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Beschlussvorschlag: Die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Neuenkirchen vom 03.03.2016 wird beschlossen.

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