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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 „Solarpark Hohne-Süd" a) Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beratung und Beschlussfassung über den Planentwurf einschl. Begründung und Umweltbericht c) Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Lachendorf |
| Datum | 2026-06-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die Anregungen so zu behandeln, wie vom Planer und der Verwaltung in der Abwägung vorgeschlagen.
Der Rat beschließt den Planentwurf einschl. Begründung und Umweltbericht.
Der Rat beschließt die Durchführung der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Hohne hatte die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Hohne-Süd“ sowie die Durchführung der frühzeitigen öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens sind Hinweise und Anregungen vorgebracht worden. Diese sind in der Abwägungstabelle aufgeführt. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
Der Vorhaben- und Erschießungsplan wurde um Anlagen zur Speicherung von Energie ergänzt. Mit der vorliegenden Planung wird der im Steuerungsrahmen der Samtgemeinde festgelegte Abstand zum Wald unterschritten. Die Abweichung ist aus naturschutzfachlicher Sicht vertretbar (vgl. Abwägungstabelle A 12.3). Das Einvernehmen der Samtgemeinde wird mit dem Feststellungsbeschluss über die 62. Flächennutzungsplanänderung eingeholt. Die öffentliche Auslegung kann nun durchgeführt werden. Die CEF-Maßnahmen wurden zwischenzeitlich konkretisiert.
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