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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 „Solarpark Hohne-West" a) Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beratung und Beschlussfassung über den Planentwurf einschl. Begründung und Umweltbericht c) Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Lachendorf
Datum2026-06-29
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, die Anregungen so zu behandeln, wie vom Planer und der Verwaltung in der Abwägung vorgeschlagen. Der Rat beschließt den Planentwurf einschl. Begründung und Umweltbericht. Der Rat beschließt die Durchführung der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Hohne hatte die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Hohne-West“ sowie die Durchführung der frühzeitigen öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens sind Hinweise und Anregungen vorgebracht worden. Diese sind in der Abwägungstabelle aufgeführt. Es sind zwei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen, die ebenfalls abgewogen wurden. Der Vorhaben- und Erschießungsplan wurde um Anlagen zur Speicherung von Energie ergänzt. Die öffentliche Auslegung kann nun durchgeführt werden. Die CEF-Maßnahmen für die Feldlerche und das Rebhuhn wurden zwischenzeitlich konkretisiert. Die Maßnahme für das Rebuhn befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Im Plan wurde die Fläche G3 „Blühstreifen Rebhuhn“ eingefügt. Die textlichen Festsetzungen wurden um die private Grünfläche G3 „Blühstreifen Rebhuhn“ ergänzt. In den Hinweisen ist die Forderung zum Monitoring für das Rebhuhn entfallen. In der Begründung ist die „Private Grünfläche G3 Blühstreifen Rebhuhn“ ergänzt.

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