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Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Bauleitplanung im Bereich Celler Straße 1 in Hohne

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Lachendorf
Datum2026-06-29
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hohne beschließt a) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Mischgebiet nördlich Celler Straße“ (§ 10 Baugesetzbuch - BauGB) gemäß § 2 Abs.1 BauGB; b) den Geltungsbereich (Flächenkulisse); c) die frühzeitige Auslegung und die Beteiligung Träger öffentlicher Belange. Sachverhalt: Herr Julius Künzle hat einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans sowie Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Grundstücks „Celler Straße 1“ in Hohne gestellt (Gemarkung Hohne, Flur 10, Flurstücke 25/1, 25/2). Auf den beigefügten Antrag wird verwiesen. Er beantragt die Ausweisung der Fläche als Mischgebiet. Geplant ist die Errichtung einer Halle für die gewerbliche Nutzung als Garten- und Landschaftsbaubetrieb in unmittelbarer Nähe zum Wohnhaus. Die Fläche befindet sich aktuell im sogenannten Außenbereich nach § 35 BauGB, der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar. Der vordere Grundstücksteil, der mit einem Wohnhaus bebaut ist, ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt. Die Kosten für die Bauleitplanung trägt der Vorhabenträger. Im weiteren Verlauf wäre u. a. ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB mit dem Antragsteller u. a. zur Kostenübernahme zu schließen.

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