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Beratung und Beschlussfassung über die Umsetzung von Maßnahme(n) und Beantragung von Zuwendungen zur Förderung des Ländlichen Wegebaus
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Lachendorf |
| Datum | 2026-06-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Für _________________________ wird eine Zuwendung zur Förderung des Ländlichen Wegebaus beantragt. Die Maßnahme wird bei Bewilligung umgesetzt. Die erforderlichen Mittel werden bei Bedarf in einem Nachtragshaushaltsplan 2026 bereitgestellt, sofern es zeitlich ausreichend ist im Haushaltsplan 2027.
Sachverhalt:
Das Land Niedersachsen hat mitgeteilt, dass eine neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ländlichen Wegebaus veröffentlicht werden soll. Die Mittel hierfür stammen aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität.
Die Richtlinie ist bisher (Stand 11.06.2026) nicht veröffentlicht worden, dies soll allerdings zeitnah erfolgen. Der erste Antragsstichtag wird voraussichtlich der 31.07.2026 sein. Anschließend können ab 2027 Anträge jährlich zum 30.04. gestellt werden (voraussichtlich bis 2029).
In der Vergangenheit gab es Überlegungen, die Kuhbrücke zu erneuern. Darüber hinaus war auch der Kuhbrückenweg Thema. Es ist zu überlegen, ob für eine oder sogar für beide Maßnahmen eine Förderung beantragt werden soll.
Möglicherweise könnten die Chancen auf eine Förderung relativ hoch sein, da am ersten Antragsstichtag weniger Anträge gestellt werden könnten. Eine zeitnahe Entscheidung erscheint vor diesem Hintergrund sinnvoll.
Die Kosten für die Grundinstandsetzung der Kuhbrücke über die Aschau (Neubau des Überbaus und der Widerlager) betragen nach einer aktualisierten Kostenschätzung rd. 542.000 €. Die Förderung beträgt 60 % (325.200 €), so dass ein Eigenanteil in Höhe von 216.800 € bei der Gemeinde Beedenbostel verbleiben würde.
Die Kosten für die Erneuerung des Kuhbrückenweges zwischen Oher Weg und Höferscher Straße werden voraussichtlich 172.000 € betragen, auch hier beträgt die Förderung 60 % (103.200 €). Voraussichtlich werden darüber hinaus die Anlieger zu Beiträgen herangezogen, hierzu wird in der Sitzung berichtet.
Bei einem positiven Beschluss des Rates wird der Antrag durch die Verwaltung eingereicht. Anschließend wird voraussichtlich ein Nachtragshaushalt zu verabschieden sein, die hierfür erforderliche Ratssitzung müsste zu gegebener Zeit kurzfristig einberufen werden.
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