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Abberufung und Berufung einer stellvertretenden Wahlleitung für die Wahlperiode 2026 bis 2031

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Jesteburg
Datum2026-06-30
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: Durch organisatorische Veränderungen im Fachbereich II Bürger, Ordnung & Soziales ist eine Neuberufung der stellvertretenden Wahlleitung notwendig. Die Gemeindewahlleitung ist nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in den Gemeinden die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde. In Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden ist hiervon abweichend die Gemeindedirektorin oder der Gemeindedirektor Wahlleitung (§ 9 Abs. 2 NKWG). Stellvertreterin oder Stellvertreter ist entsprechend § 9 Abs. 1 Satz 2 NKWG jeweils die Vertreterin oder der Vertreter im Amt. Entsprechend § 9 Abs. 3 Nr. 3 NKWG kann der Gemeinderat Beschäftigte der Samtgemeinde für die Gemeindewahlleitung in Mitgliedsgemeinden berufen. Gleiches gilt für die Stellvertretungen. Wahlbewerberinnen / Wahlbewerber sowie Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nicht gleichzeitig die Funktion der Wahlleitung oder deren Stellvertretung übernehmen. Als Wahlleitung der Samtgemeinde Jesteburg wurde Frau Dürre bestellt. Zur stellvertretenden Wahlleitung sollen Frau Hovora, Frau Dietrich und Frau Henning berufen werden. Die Aufgaben der Wahlleitung umfassen unter anderem die Vorbereitung und Durchführung der Wahl, von der Berufung der Mitglieder des Wahlausschusses bis zur Benachrichtigung der gewählten Kandidatinnen und Kandidaten. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat Bendestorf beschließt, für die Wahlperiode 2026 bis 2031 Herrn Ralf Schubert abzuberufen. Zur stellvertretenden Wahlleitung für die Wahlperiode 2026 bis 2031 werden berufen: 1. Frau Friederike Hovora 2. Frau Sabrina Dietrich 3. Frau Kristin Henning

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