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Erschließung des Arbeckswegs 1. Ergebnis der Anliegerversammlungen 2. weiteres Vorgehen

Angenommen9 Ja · 1 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Jesteburg
Datum2026-06-30
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt: Es wird auf die Vorlagen VO/GB/004/25 und VO/GB/004/25-01 verwiesen. I. Historie Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.05.2021 beschlossen, dass der Vorhabenträger die Erschließung des Arbecksweges vom Itzenbütteler Mühlenweg bis zur Einmündung der Arbeckstwiete auf voller Breite auf eigene Kosten vornimmt. Im gleichen Zuge wird das Regenrückhaltebecken auf Kosten des Erschließungsträgers betriebsbereit hergestellt. Ein entsprechender Erschließungsvertrag ist abzuschließen. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass für die weitere Planung der Erschließung (u. a. Oberflächenentwässerung) oder alternative Herstellung der Fahrbahnbefestigung von der Einmündung Arbeckstwiete bis zur Einmündung des Quellenweges eine Anliegerversammlung zur gemeinsamen Erörterung stattfinden soll. Der Erschließungsvertrag wurde unterzeichnet und das Regenrückhaltebecken wurde errichtet. Der im Neubaugebiet festgesetzte Privatweg wurde ebenfalls hergestellt. Nun steht die Herstellung der Regengosse im Arbecksweg an, damit das Oberflächenwasser entsprechend geführt wird und nicht mehr auf die neuen Grundstücke fließt. Der Erschließungsträger beabsichtigt eine zeitnahe Herstellung der Oberflächenentwässerung des unteren Teilabschnittes (vom Itzenbütteler Mühlenweg bis hinter die Einmündung Arbeckstwiete). Die Herstellung der Fahrbahn war für das Frühjahr 2026 beabsichtigt. Die Arbeiten konnten bisher aufgrund der Bauarbeiten auf dem letzten Baugrundstück nicht durchgeführt werden. Die Erschließung soll laut Investor voraussichtlich im Herbst 2026 stattfinden. Es ist sinnvoll, den sich anschließenden 2. Teilabschnitt des Arbecksweges bis hinter der Einmündung Quellenweg hinsichtlich einer geordneten Oberflächenentwässerung zu erschließen, um eine ständige Versandung des neu errichteten Regenrückhaltebeckens im Neubaugebiet zu verhindern. In diesem Zuge macht es aus Sicht der Verwaltung Sinn, die Fahrbahn ebenfalls zu befestigen. Eine erste Anliegerversammlung hat am 24.04.2025 stattgefunden. Aufgrund dieser Anliegerversammlung hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 24.06.2025 beschlossen, dass vor einer weiteren Beratung und Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss und Gemeinderat mit den vorliegenden Informationen und unter Bezugnahme auf die Kostenschätzungen des Ingenieurbüros Stüvel & Peter mbH sowie einer Probeabrechnung eine Ortsbesichtigung mit den Anliegern durchgeführt werden soll. Erst im Anschluss sollte der Punkt mit den Ergebnissen der Ortsbesichtigung erneut dem Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt vorgelegt werden. Die Ortsbesichtigung mit den Anliegern hat am 16.09.2025 stattgefunden. Das Protokoll ist in der Anlage beigefügt. II. Vororttermin mit den Anliegern am 16.09.2025 Bei der Ortsbesichtigung wurden die verschiedenen Varianten diskutiert. Die anwesenden Anlieger haben sich einstimmig gegen eine Vollerschließung ausgesprochen. Die Variante mit einer DIN gerechten Erschließung der Oberflächenentwässerung und einer einfachen Befestigung der Verkehrsfläche mittels Asphalttragschicht können die anwesenden Anlieger mittragen. Im Rahmen der Ortsbesichtigung wurde vereinbart, dass die Kosten noch einmal neu berechnet werden. Dabei werden die Kosten einer DIN gerechten Erschließung den Kosten für eine DIN gerechte Oberflächenentwässerung und einem einfachen Straßenausbau gegenübergestellt. Die Zahlen für beide Lösungen werden den Anliegern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Nach Vorlage der Unterlagen sollte eine weitere Anliegerversammlung folgen. III. Anliegerversammlung am 19.03.2026 Nachdem die Kosten überarbeitet und den Anliegern zur Verfügung gestellt wurden, fand am 19.03.2026 eine erneute Anliegerversammlung statt. Im Rahmen dieser Anliegerversammlung haben sich drei wesentliche Punkte ergeben, die nachfolgend beschrieben sind: Die Anlieger halten die vorhandene Straßenbeleuchtung für ausreichend. Die Anlieger sprechen sich mehrheitlich für eine DIN gerechte Erschließung der Oberflächenentwässerung und das Aufbringen einer Tragdeckschicht auf die Verkehrsfläche aus. Die Abrechnung nach der Erschließungskostenbeitragssatzung für die Herstellung der Oberflächenentwässerung erfolgt im Verhältnis 90/10. Die Anlieger sprechen sich für verkehrsberuhigende Maßnahmen aus. Die Kosten für beide Varianten (vollständig DIN gerechte Erschließung/DIN gerechte Erschließung Oberflächenentwässerung) wurden anhand einer anonymisierten Tabelle auf Basis der überarbeiteten Kostenschätzung vorgestellt. Es wurde vereinbart, dass den Anliegern die Kosten, die für die jeweiligen Variante für ihr Grundstück anfallen, einzeln mitgeteilt werden. IV. Lösungsalternativen 1. Erschließung DIN gerecht durch die Gemeinde (Straße und Oberflächenentwässerung) Die Gemeinde beschließt eine DIN gerechte Erschließung der Straße und der Oberflächenentwässerung analog des Ausbaus des 1. Teilabschnittes. Die Arbeiten sind über die Zentrale Vergabestelle auszuschreiben. Nach der Erschließungskostenbeitragssatzung der Gemeinde Bendestorf sind die Kosten zu 90 Prozent von den Anliegern zu tragen, 10 Prozent würden auf die Gemeinde entfallen. Die Höhe des 10%igen Anteils der Gemeinde würde ca. 22.500 Euro betragen. Da eine erste Einschätzung zu den abzurechnenden Grundstücken gezeigt hat, dass es sich um voraussichtlich weniger als 10 heranzuziehende Grundstücke handelt, würden sich die Kosten für diese Variante pro Grundstück nach einer ersten Schätzung auf ca. 10.000 bis 50.000 € pro Grundstück belaufen. 2. Erschließung DIN gerecht durch die Gemeinde (lediglich Oberflächenentwässerung) und ggfs. Einfachausbau der Straße Ein wesentlicher Aspekt der aus Sicht der Verwaltung erforderlichen Herstellung einer DIN gerechten Oberflächenentwässerung liegt darin, das neu errichtete Regenrückhaltebecken im Neubaugebiet vor Versandung zu schützen. Es würde sich anbieten, im Anschluss an die Maßnahme zur Oberflächenentwässerung im Arbecksweg durch den Erschließungsträger bis hinter die Einmündung zum Quellenweg eine Gosse zu setzen. Eine DIN gerechte Erschließung der Oberflächenentwässerung würde Kosten in Höhe von ca. 35.000 Euro verursachen. Diese Kosten wären nach der Erschließungskostenbeitragssatzung der Gemeinde Bendestorf im Verhältnis 90/10 mit den Anliegern abzurechnen. Um wiederrum eine Versandung der Gosse zu verhindern, würde die Möglichkeit bestehen, dass die Fahrbahn mit einer einfachen Befestigung (Asphaltüberzug) befestigt wird. Diese Maßnahme wäre jedoch weder nach der Erschließungsbeitragssatzung noch nach der Straßenausbaubeitragssatzung abrechnungsfähig. Die Kosten für die Einfachbefestigung der Straßenfläche in dem 2 Abschnitt belaufen sich auf ca. 105.000 Euro. Diese sind nicht abrechnungsfähig. Hinzu kommt für die Gemeinde der 10%ige Anteil an der DIN gerechten Erschließung der Oberflächenbefestigung in diesem Bereich in Höhe von 3.500 Euro (10%). In diesem Fall würde die Gemeinde per Ratsbeschluss einen Abschnitt bilden, einen Kostenspaltungsbeschluss fassen und lediglich die Kosten für die DIN gerechte Herstellung der Oberflächenentwässerung im Verhältnis 90/10 Prozent mit den Anliegern abrechnen. Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass sich der Bereich des Arbecksweges von der Einmündung Quellenweg bis zur Hausnummer 21 in einem sehr desolaten Zustand befindet. Dieser Bereich wurde vor ca. 10 Jahren mit einer Tränkdecke versehen und weist große Schäden auf. Dieser Bereich schließt unmittelbar an den Teilbereich 2 an. Im Falle eines Einfachausbaus des Teilbereiches 2 des Arbecksweges sollte aus Sicht der Verwaltung der v. g. anschließende Teilbereich mit behandelt werden, da eine Reparatur nicht nachhaltig möglich ist. Die Kosten für eine Einfachbefestigung dieses Teilbereiches würden sich nach Aussage des Ing. Büros auf ca. 75.000 Euro belaufen. Eine Abrechnung über die Erschließungskosten- oder Straßenausbaubeitragssatzung ist nicht möglich. Die Anlieger, die bei den Anliegerversammlungen anwesend waren, haben sich für eine DIN gerechte Erschließung der Oberflächenentwässerung und ggfs. einen Einfachausbau der Straße ausgesprochen. Auch bei einem Einfachausbau der Straße wünschen sich die Anlieger Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. VI. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung Die Anwohner wünschen sich bei dem Einfachausbau des Arbecksweges, dass Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung hergestellt werden. In der letzten Anliegerversammlung haben die Anwohner mitgeteilt, dass sie sich die folgenden Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorstellen könnten: Verkehrsberuhigung analog der Maßnahme in Marxen (Rasengittersteine) Aufstellen von Pflanzkübeln Verkehrsverengung/Verschwenkung Aufstellen von Pollern Einbahnstraßenregelung Kombination aus Einbahnstraßenregelung und Pollern Unterschiedliche Fahrbahnbelege (Material, Farben) Die Möglichkeiten für die Herstellung der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sind bisher rechtlich nicht geprüft. Insbesondere, ob Genehmigungen von der Verkehrsbehörde notwendig sind, wurde nicht geprüft. Die Kosten für Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sind bisher nicht berücksichtigt. Eine Prüfung auf rechtliche Umsetzbarkeit erfolgt in der Planungsphase durch das zu beauftragende Ingenieurbüro. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt eine DIN gerechte Herstellung der Oberflächenentwässerung für den 2. Teilbereich des Arbecksweges von der Einmündung der Arbeckstwiete bis hinter die Einmündung zum Quellenweg. Die Maßnahme wird nach den Regelungen der Erschließungskostenbeitragssatzung der Gemeinde Bendestorf mit den Anliegern des 2. Teilabschnitts abgerechnet. Der Anteil der Anlieger beträgt 90 Prozent der abrechnungsfähigen Kosten. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Beschluss zur Kostenspaltung durch den Gemeinderat vorzubereiten. Darüber hinaus erfolgt eine Einfachbefestigung (Asphaltdecke) der Fahrbahn des Teilbereiches 2 durch die Gemeinde, um eine Versandung der Gosse sowie des Regenrückhaltebeckens zu verhindern. Bei der Planung durch das zu beauftragende Ing.-Büro sind Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in diesem Teilbereich auf ihre rechtliche und tatsächliche Umsetzbarkeit zu prüfen. Darüber hinaus erfolgt eine Einfachbefestigung (Asphaltdecke) der sich anschließenden Strecke von der Einmündung Quellenweg bis zur Hausnummer 21 aufgrund des desolaten Zustandes der Fahrbahn in diesem Bereich.

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