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Annahme von Spenden

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Jesteburg
Datum2026-07-02
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: Nach § 111 Abs. 8 S. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) entscheidet der Samtgemeinderat über die Annahme der Spenden. Beschlussvorschlag: Der Samtgemeinderat beschließt die Annahme folgender Geldspenden: 3.500 € Zuwendung von der Sparkasse Harburg-Buxtehude für die Anschaffung einer Übungs- und Simulationstür für die Feuerwehr Jesteburg. 1.000 € Zuwendung von der Waldklinik Jesteburg Aldag GmbH & Co. KG für die Freiwillige Feuerwehr Jesteburg.

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