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Annahme von Spenden

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Jesteburg
Datum2026-07-02
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt: Nach § 111 Abs. 8 S. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) entscheidet der Samtgemeinderat über die Annahme der Spenden. Beschlussvorschlag: Der Samtgemeinderat beschließt die Annahme der folgenden Geldspende: 3.000 € Spende vom Freundeskreis der Freiwilligen Feuerwehr Jesteburg für die Ortswehr Jesteburg.

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