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Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung; hier: Einführung ehrenamtliche Unterstützung des Jugendrates
Angenommen17 Ja · 1 Nein · 7 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Jesteburg |
| Datum | 2026-07-02 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
In der Sitzung des Samtgemeinderates vom 26.06.2025 wurde unter der Vorlage VO/SGJ/084/23-02 beschlossen, eine ehrenamtliche Person zur Unterstützung des Jugendrates einzusetzen.
Der Jugendrat stellt ein wichtiges Beteiligungsgremium für Kinder und Jugendliche dar. Der Jugendrat bietet jungen Menschen die Möglichkeit, ihre Interessen, Anliegen und Ideen einzubringen und aktiv an der Gestaltung mitzuwirken.
Die Betreuung und Begleitung des Jugendrates sind jedoch mit einem erheblichen organisatorischen und zeitlichen Aufwand verbunden. Neben der fachlichen Unterstützung der Jugendlichen fallen insbesondere Aufgaben im Bereich der Organisation, Kommunikation und Durchführung von Projekten und Jugendratswahlen an. In der Vorlage VO/SGJ/084/23-02 wurde ebenfalls aufgeführt, dass für den Fall, dass keine entsprechende Person zur Unterstützung gewonnen werden kann, andere Aufgaben auf der vorhandenen Stelle im Bereich „Jugend & Soziales“ reduziert werden müsse.
Trotz entsprechender Ausschreibung konnte bislang keine geeignete Person zur ehrenamtlichen Unterstützung des Jugendrates gewonnen werden. Bei direkter Ansprache von geeigneten Personen wurde die fehlende finanzielle Vergütung genannt.
Um die Wahrnehmung dieser wichtigen Aufgabe attraktiver zu gestalten und künftig eine geeignete ehrenamtliche Unterstützungsperson zu gewinnen, soll eine monatliche Aufwandsentschädigung eingeführt werden.
Vor dem Hintergrund des monatlichen Zeitaufwandes von etwa 20 Stunden erscheint eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 175,00 € angemessen. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist analog der Gleichstellungsbeauftragten.
Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Samtgemeinde Jesteburg über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Samtgemeinde Jesteburg.
Die Aufwandsentschädigungssatzung tritt zum 01.08.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 17.01.2023 mit den Änderungssatzungen vom 27.01.2023 und 31.01.2023 außer Kraft.
Text aus PDF extrahiert