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Errichtung einer Außenbühne am Kinomuseum sowie Anbau eines Mehrzweckraumes und Umbaumaßnahmen am/im Raiffeisengebäude Vollbüttel; a) Zustimmung zum geplanten Raumprogramm, zur Ausbauvariante der Außenbühne, zu den geplanten Bau- und Umbaumaßnahmen sowie zu Kosten und Finanzierung der Maßnahme b) Beschluss zur geplanten Nutzungsänderung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Isenbüttel |
| Datum | 2026-06-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Dem vorgeschlagenen Raumprogramm zum Aus- und Umbau des Raiffeisengebäudes, zur Errichtung einer Außenbühne sowie zur Aufstellung eines Containers als Geräteraum mit lt. Kostenschätzung zu erwartenden Kosten der Kostengruppen 3 – 7 in Höhe von 575.155,- € wird zugestimmt. Das gilt auch für den vom ARL bewilligten Finanzierungsrahmen, der eine Förderung von 90 % der zuweisungsfähigen Kosten, maximal 500.000,- € vorsieht.
Die aus dem geänderten Raumprogramm resultierende Nutzungsänderung ist zu beantragen.
Sachverhalt:
Gegenüber den in der Ratssitzung am 12.03.2026 vorgestellten Überlegungen, die u.a. die Errichtung eines Mehrzweckraumes als Anbau an das Kinomuseum sowie den Bau einer Bühne zwischen Raiffeisengebäude und Kinomuseum beinhalteten, sehen die überarbeiteten Planungen jetzt folgende Planungsinhalte vor:
Errichtung einer überdachten Bühne mit rd. 56 qm Grundfläche zwischen Kinomuseum und Raiffeisengebäude,
Anbau eines Mehrzweckraumes an das Raiffeisengebäude (rd. 30 qm Grundfläche)
Umbau des Raiffeisengebäudes im rückwärtigen Gebäudeteil zu Nebenräumen für die Bühnennutzung sowie Räumlichkeiten für Vereinsnutzung/Dorfaktivitäten,
Errichtung eines Geräteraumes/Container als Materiallager für Bühnenteile (rd. 32 qm Grundfläche) im rückwärtigen Bereich des Raiffeisen-Areals.
Zu a) Hauptgrund für die Veränderungen war in erster Linie, dass der anvisierte Ankauf des Grundstückes des Kinomuseums derzeit nicht wie vorgesehen durchgeführt werden konnte, weil der private Eigentümer das Kinomuseum in der bisher betriebenen Form weiterführen möchte. Gleichwohl steht er dem beantragten Neubau der Außenbühne positiv gegenüber. Außerdem ist der bewilligte Finanzierungplan geändert worden, da es nicht möglich war, das gesamte Vorhaben bis zum 30.09.2026 zu realisieren.
Überdachte Außenbühne
Baurechtlich wird der Bühnenbau auf zwei benachbarten Flurstücken durch die Bildung einer Vereinigungsbaulast gesichert, während die von beiden Grundstücken her mögliche Nutzung der Bühne und der ebenso auf beiden Flurstücken liegenden Platzfläche ergänzend privatrechtlich über die Eintragung von Dienstbarkeiten vereinbart wird.
Das neue Bühnenpodest wird den ursprünglich bestehenden Bühnenstandort aufgreifen. Die Bühnenfläche wird rd. 56 m² aufweisen. Vorgesehen ist die Herstellung einer befestigten Bühnenoberfläche mit entsprechenden Versorgungsleitungen und -anschlüssen, um eine multifunktionale Nutzbarkeit zu ermöglichen. In ein multifunktionales Konzept passt auch die Errichtung einer Traversenkonstruktion mit Planen als Witterungsschutz. Dem Aufbau entsprechend wird eine tlw. feste Installation und tlw. mobile technische Ausstattung, die je nach Anforderung aufgebaut werden kann, zur Bühnentechnik gehören.
Anbau an das Raiffeisengebäude
Durch den Anbau und die Umbaumaßnahmen am/im Raiffeisengebäude verändert sich die bisherige Nutzung (Kindergarten), wodurch im Erd- und Obergeschoss folgendes Raumprogramm entsteht:
Erdgeschoss
Multifunktionsraum mit rd. 26 m² Nutzfläche (NF) für Dorfaktivität/Vereinsnutzung
Umkleide-/Vorbereitungsraum für Nutzung der Außenbühne (NF rd. 18 m²), kombiniert mit
Multifunktionsraum für Vereinsnutzung/Dorfaktivität (NF rd. 31 m²), insgesamt rd. 49 m²
darin integriert Teeküche
WC-Anlagen bleiben im Bestand
Umbau des Flur- und Treppenraumes (NF rd. 17 m²)
Obergeschoss
Multifunktionsraum für Vereinsnutzung/Dorfaktivität mit rd. 48 m² NF
Abstellraum (NF rd. 24 m²)
Abstellraum/Putzmittelraum (NF rd. 6 m²)
Terrasse auf dem Anbau des Raiffeisengebäudes
Schaffung eines zweiten Rettungsweges über die Dachterrasse.
Weil Bühnenveranstaltungen zeitlich begrenzt stattfinden, zielt die Neuausrichtung der Räume im nördlichen Gebäudetrakt des Raiffeisengebäudes (DGH) auf eine Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses ab. So kann dem derzeit weitgehend nicht mehr genutzten Gebäudeteil eine neue Funktion zugewiesen werden. Insbesondere auf örtlicher Ebene besteht eine große Nachfrage nach ergänzenden Raumangeboten gerade von kleineren Gruppen bis 15 Personen. Da der bestehende Veranstaltungsraum keine getrennte Nutzung zulässt, können für kleinere Gruppen und vor allem am Wochenende, wenn das Dorfgemeinschaftshaus im Raiffeisengebäude für Familienfeiern genutzt wird, dann separat bzw. ergänzend nutzbare Gemeinschaftsräume angeboten werden.
Die notwendigen Raumangebote für auftretende Personen (Garderobe, Umkleide, Sozialraum mit Teeküche, Toiletten etc.) sollen im EG des nördlichen Teils des DGH entstehen.
Ausgestattet mit einer Dachterrasse ermöglicht der Anbau dem Obergeschoss eine zweite Zugänglichkeit. Damit kann dem Obergeschoss eine zweite Nutzung (z.B. als Vereins- oder Dorfarchiv) zugewiesen werden. Nutzungen der Vereine und Dorfaktivitäten sind somit in beiden Geschossen, im EG auch barrierefrei, möglich.
Abstellraum in Containerbauweise
Zusätzlich soll westlich neben der neuen Bühne ein Abstellraum (verkleideter Container mit rd. 32 m² Grundfläche) errichtet werden, der einen Witterungsschutz für die Bühnenausstattung bieten soll.
Kosten und Finanzierung
Ausweislich einer Kostenschätzung des Architekturbüros Planungsteam III werden die im Zuge der Umplanung ermittelten Kosten der Kostengruppen 300 - 700 voraussichtlich bei ca. 575.155,- € liegen. Hierzu und zu den inhaltlichen Änderungen der Planung hat das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ARL) mit Änderungsbescheid vom 30.04.2026 seine Zustimmung erteilt. Gleichzeitig ist der Bewilligungszeitraum bis zum 30.09.2027 verlängert worden. Bis dahin muss die Maßnahme fertiggestellt sein und der Verwendungsnachweis vorgelegt werden.
Zu b) Da der rückwärtige Teil des Raiffeisengebäudes nicht mehr dauerhaft als Kindertagesstätte bzw. Jugendtreff genutzt wird, ist eine Nutzungsänderung in Bezug auf das neue Raumprogramm zu beantragen.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dem vorgestellten Raumprogramm incl. Außenbühne und Geräteraum in Containerform, den in der Kostenschätzung ermittelten, voraussichtlichen Baukosten der Kostengruppen 3 – 7 in Höhe von 575.155,- € sowie der vom ARL bewilligten Finanzierung in Form einer Maximalzuweisung von 500.000,- € (d.h. 90 % der zuweisungsfähigen Baukosten, höchsten 500.000,- €) zuzustimmen.
Außerdem wird empfohlen, die aufgrund der An- und Umbaumaßnahmen und die sich aus dem zukünftigen Raumprogramm ergebende Nutzungsänderung zu beantragen.
Text aus PDF extrahiert