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Widmung einer Gemeindestraße "Tegtwinkel"

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Isenbüttel
Datum2026-07-01
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Beschlussvorschlag: BESCHLUSS-VORSCHLAG: Es wird beschlossen, dass aufgrund des § 6 des NStrG in der derzeit geltenden Fassung i. V. m. § 76 NKomVG die Straße „Tegtwinkel“, Gemarkung Isenbüttel, Flur 3, Flurstück 35/30, Flur 3, Flurstück 35/18 und Flur 3, Flurstück 104/3 als Gemeindestraßen gewidmet werden. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Isenbüttel. Sachverhalt: SACHVERHALT: Die Straße „Tegtwinkel“ soll gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) als Ortsstraßen für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmet werden. Über die Widmung ist zu entscheiden

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