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Widmung einer Gemeindestraße "Tegtwinkel"
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Isenbüttel |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
BESCHLUSS-VORSCHLAG:
Es wird beschlossen, dass aufgrund des § 6 des NStrG in der derzeit geltenden Fassung i. V. m. § 76 NKomVG die Straße „Tegtwinkel“, Gemarkung Isenbüttel, Flur 3, Flurstück 35/30, Flur 3, Flurstück 35/18 und Flur 3, Flurstück 104/3 als Gemeindestraßen gewidmet werden. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Isenbüttel.
Sachverhalt:
SACHVERHALT:
Die Straße „Tegtwinkel“ soll gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) als Ortsstraßen für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmet werden.
Über die Widmung ist zu entscheiden
Text aus PDF extrahiert