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Fortführung des KMU-Förderprogramms des Landkreises Harburg in Zusammenarbeit mit seinen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden; Aufgabenübertragung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Hanstedt
Datum2026-06-25
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt: Der Kreistag hat mit seiner Sitzung vom 11.03.2026 die Fortführung des KMU-Förderprogrammes des Landkreises Harburg in Zusammenarbeit mit seinen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden beschlossen. In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, ÖPNV und Tourismus des Landkreises Harburg am 24.04.2025 wurde die Kreisverwaltung per einstimmigen Beschluss beauftragt, zusammen mit Vertretern aus den Gemeinden, der Agentur für Arbeit, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer bzw. Kreishandwerkerschaft einen Richtlinienentwurf mit veränderten Förderkriterien zu erarbeiten. In zwei Arbeitsgruppensitzungen wurde der beigefügte Richtlinienentwurf ausgearbeitet und anschließend mit allen übrigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden abgestimmt. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der derzeit gültigen Richtlinie wurden bereits in obigem Ausschuss am 19.08.2025 vorgestellt und dort grundsätzlich positiv bewertet. In der beigefügten Synopse sind die aktuelle Richtlinie und der Entwurf der neuen Richtlinie gegenübergestellt, zugleich werden die jeweiligen Hintergründe der vorgeschlagenen Änderungen erläutert. Ein Großteil der Kommunen, die jeweils 50 % der beantragten Zuschüsse kofinanzieren, steht einer Fortführung des Förderprogramms mit angepassten Förderkriterien und einer weiteren Beteiligung an der Richtlinie grundsätzlich positiv gegenüber (vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen politischen Gremien). Gleichzeitig gibt es aus einigen Gemeinden aber auch Signale, aufgrund der angespannten Haushaltslage die Mittel für die KMU-Förderung ggf. zu reduzieren oder vorübergehend ganz zu kürzen. Im Kreishaushalt gibt es für die KMU-Förderung für die Jahre 2026 und 27 jeweils einen Ansatz von 600.000 Euro, der zur Hälfte mit Mitteln auf Ebene der an der Richtlinie beteiligten Kommunen kofinanziert ist. Aufgrund einer möglichen Zunahme des Antragaufkommens infolge der Absenkung der Arbeitsplatzkriterien und der ggf. etwas geringeren Mittelausstattung auf Gemeindeebene könnte dem Scoringsystem bei der Auswahl der zu fördernden Vorhaben künftig eine größere Bedeutung zukommen als bisher. Da eine verlässliche Prognose des zukünftigen Antragsaufkommens insbesondere aufgrund der geplanten Einführung der neuen Fördertatbestände „Anpassungsinvestitionen“ und „Digitalisierungsprojekte“ schwierig ist, könnten sich ggf. nach Einführung der neuen Richtlinie Anpassungsbedarfe einzelner Kriterien im Scoringsystem ergeben, die erst in der praktischen Anwendung ersichtlich werden. Um ggf. erforderliche Änderungen am Scoringsystem bei Bedarf kurzfristig umsetzen zu können und hierfür nicht erneut Beschlüsse der politischen Gremien auf Kreis- und Gemeindeebene einholen zu müssen, wird vorgeschlagen, das Scoringsystem als festen Bestandteil der Richtlinie herauszunehmen und die Kreisverwaltung zu ermächtigen, notwendige Anpassungen im Scoringsystem in Abstimmung mit den kommunalen Wirtschaftsförderungen eigenständig vorzunehmen. Sofern der Kreistag, wie nun geschehen, der Fortführung des KMU-Förderprogramms mit den angepassten Förderkriterien zustimmt, sind im Anschluss auf Ebene der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden Beschlüsse über eine Beteiligung an der neuen Richtlinie zu fassen. Um eine nahtlose Überführung von der alten in die neue Richtlinie sicherzustellen, ist das Inkrafttreten der neuen Richtlinie nach Ende der 2. Antragsrunde 2026 der alten Richtlinie am 15.10.2026 vorgesehen. Die Laufzeit der neuen Richtlinie bis Ende 2033 ist an die kommende EU-Förderperiode angelehnt. Auf Ebene der Samtgemeinde Hanstedt haben die Mitgliedsgemeinden, seit Beginn der KMU-Förderung im Jahr 2015, diese Aufgabe auf die Samtgemeinde übertragen. Die Übertragung hat sich bewährt und sollte in gleicher Weise auch für die „neue“ KMU-Förderung im Zeitraum 2027-2031 erfolgen. Es wird davon ausgegangen, dass bis zur Sitzung alle Übertragungsbeschlüsse vorliegen. In der Anlage sind die drei Vorlagen des Landkreises Harburg: • Ausschuss vom 24.04.2025 à Hintergrundinfos KMU-Förderung + Bilanz KMU-Förderung 2015-2025 + Auflistung positiver Effekte und Gründe für Fortführung der KMU-Förderung, • Ausschuss vom 19.08.2025 à Beschreibung der zentralen Änderungen in der Richtlinie, • Ausschuss vom 21.01.2026 à Beschlusstext für Einführung neue Richtlinie und Übergang von alter zu neuer Richtlinie, die finale, neue Richtlinie, eine Synopse (alt/neu) sowie das neue Scoringmodell beigefügt. Weiterhin zwei Übersichten über Entwicklung der KMU-Förderung in der Samtgemeinde Hanstedt seit 2015 – 2025 und eine etwas detailliertere Darstellung für den Zeitraum 2021 – 2025. Wie bereits in der Vergangenheit mehrfach berichtet, ist die Rückmeldung aus den Betrieben zu diesem Förderprogramm seit Beginn ausgesprochen positiv. An der bewährten Zusammenarbeit zur Umsetzung des Förderprogrammes zwischen dem Landkreis Harburg und der Samtgemeinde Hanstedt wird es keine Änderungen geben. Das Programm soll ebenfalls weiter über die Städte und Gemeinden sowie den Landkreis beworben werden. Die Beratung, Antragsannahme und -bearbeitung wird, wie bisher, durch den Landkreis – Stabsstelle Kreisentwicklung/Wirtschaftsförderung/Mobilität – erfolgen. Die Bewilligungen werden nach Rücksprache mit der Gemeinde/Stadt ausgesprochen. Die Prüfung des Verwendungsnachweises, die Auszahlung der Mittel, Vor-Ort-Kontrollen und evtl. Rückforderungen werden vom Landkreis durchgeführt. Der gesamte Prozess – von der Beratung bis zur Auszahlung – erfolgt in enger Abstimmung mit der jeweiligen Gemeinde/Stadt. Diese Vorgehensweise verlief in der Vergangenheit sehr gut und soll dementsprechend so beibehalten werden. Beschlussvorschlag: Der Rat der Samtgemeinde Hanstedt beschließt die Weiterführung des KMU-Förderprogramms in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Harburg bis 2033. Der geänderten Fassung der Richtlinie wird zugestimmt. Die neue Richtlinie tritt zum 16.10.2026 in Kraft. Eine Bewilligung nach der neuen Richtlinie ist erstmalig nach Ende der ersten Antragsrunde 2027 am 25.04.2027 möglich. Die derzeit gültige Richtlinie wird zum 15.10.2026 aufgehoben. Eine Bewilligung von Anträgen auf Grundlage der derzeit geltenden Richtlinie ist letztmalig nach der 2. Antragsrunde 2026 möglich, die am 15.10.2026 endet. In der mittelfristigen Finanzplanung sind für den Haushalt 2027 hierfür 60.000 € vorgesehen und sollen entsprechend bereitgestellt werden.

Text aus PDF extrahiert