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Kostenermittlung Sanierung Kreuzweg; hier: Antrag der SPD-Fraktion Drebber

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Barnstorf
Datum2026-05-19
DatenstufeNur Dokumente
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Extrahierter Text

Sachverhalt: Die SPD-Fraktion stellt den als Anlage beigefügten Antrag. Das Antragsrecht umfasst das Recht, den Antrag einzubringen und - kurz - zu begründen, warum sich der Rat der Gemeinde Drebber mit der Angelegenheit befassen soll. Ein Anspruch auf eine Behandlung und Beschlussfassung in der Sache besteht hingegen nicht. Die Sprecherin der SPD-Fraktion wird den Antrag in der Sitzung des Rates begründen. Nach Einbringung und Begründung des Antrages kann der Gemeinderat durch Geschäftsordnungsbeschluss entscheiden, ob er sich mit dem Antrag befassen möchte - dann würde die Verwaltung eine entsprechende Sitzungsvorlage erstellen - oder ob der Gemeinderat Drebber eine Befassung ablehnt. Beschlussvorschlag: Alternative A: Der Rat der Gemeinde Drebber nimmt den Antrag der SPD-Fraktion an und beauftragt die Verwaltung, eine Sitzungsvorlage für die Beschlussfassung über eine Kostenermittlung für die Sanierung des Kreuzweges zu erstellen. Alternative B: Der Rat der Gemeinde Drebber beschließt, sich mit dem Antrag der SPD-Fraktion nicht zu befassen (§ 8 Abs. 1 Buchstabe a) der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Drebber).

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