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Kostenermittlung Sanierung Kreuzweg; hier: Antrag der SPD-Fraktion Drebber
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Barnstorf |
| Datum | 2026-05-19 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion stellt den als Anlage beigefügten Antrag.
Das Antragsrecht umfasst das Recht, den Antrag einzubringen und - kurz - zu begründen, warum sich der Rat der Gemeinde Drebber mit der Angelegenheit befassen soll.
Ein Anspruch auf eine Behandlung und Beschlussfassung in der Sache besteht hingegen nicht.
Die Sprecherin der SPD-Fraktion wird den Antrag in der Sitzung des Rates begründen.
Nach Einbringung und Begründung des Antrages kann der Gemeinderat durch Geschäftsordnungsbeschluss entscheiden, ob er sich mit dem Antrag befassen möchte - dann würde die Verwaltung eine entsprechende Sitzungsvorlage erstellen - oder ob der Gemeinderat Drebber eine Befassung ablehnt.
Beschlussvorschlag:
Alternative A:
Der Rat der Gemeinde Drebber nimmt den Antrag der SPD-Fraktion an und beauftragt die Verwaltung, eine Sitzungsvorlage für die Beschlussfassung über eine Kostenermittlung für die Sanierung des Kreuzweges zu erstellen.
Alternative B:
Der Rat der Gemeinde Drebber beschließt, sich mit dem Antrag der SPD-Fraktion nicht zu befassen (§ 8 Abs. 1 Buchstabe a) der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Drebber).
Text aus PDF extrahiert