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Aufstellungsbeschluss Satzung "Baetsweg-Süd" und Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Amelinghausen
Datum2026-03-10
DatenstufeNur Ergebnisse
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Sachverhalt: Es wird Bezug auf die Sitzungsvorlage zum Aufstellungsbeschluss genommen (Ratssitzung vom 21.06.2023 RatS/2023/244). Für das Flurstück 84/8, Flur 1, Gemarkung Rolfsen, südlich der Straße „Baetsweg“, ist die Errichtung eines Wohngebäudes vorgesehen. Das Grundstück befindet sich derzeit im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Zur planungsrechtlichen Einbeziehung der Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rolfsen wird eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufgestellt. Ziel ist die sinnvolle Abrundung des Ortsrandes und die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung. Im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung wird zur Wahrung der ortstypischen Siedlungsstruktur eine eingeschossige Bauweise mit einer Mindestgrundstücksgröße von 800 m² festgesetzt. Die Zahl der Wohneinheiten wird auf maximal zwei je Wohngebäude begrenzt. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen definiert. Zur landschaftlichen Einbindung und zur Sicherung naturschutzfachlicher Belange ist die Anlage eines 15 m breiten, zonierten Feldgehölzes vorgesehen. Ergänzend wird im Süden des Plangebiets eine Strauchhecke festgesetzt. Die bestehenden Gehölzstrukturen im westlichen Teilbereich auf dem Flurstück 84/7 bleiben erhalten und werden planungsrechtlich gesichert. Für die in Anspruch genommene Waldfläche ist eine Ersatzaufforstung im Verhältnis 1 : 1,3 mit einem Umfang von ca. 2.984 m² erforderlich. Dies erfolgt auf einer externen ca. 3.500 m² großen Fläche in der Gemarkung Rolfsen Flurstücks 23/16, Flur 3. Die durchgeführte Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung weist insgesamt eine positive Gesamtbilanz aus. Verfahren Die Herstellung der Ausgleichsfläche sowie die langfristige Pflege muss vertraglich mit dem Eigentümer abgesichert werden. ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Gemeinde Soderstorf beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Baetsweg - Süd“. 2. Der Rat der Gemeinde Soderstorf beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Finanzielle Auswirkungen: Kostenstelle: Kostenträger: Sachkonto: Geplante Aufwendungen: € Haushaltsansatz: € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung die Mittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden außerplanmäßig bereitgestellt werden Es handelt sich um ein Investitionsvorhaben.

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