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Ergebnisverwendung der Jahresabschlüsse 2012 bis 2017
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Amelinghausen |
| Datum | 2026-06-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss entscheidet der Rat gem. § 58 Abs.1 Nr. 10 in Verbindung mit § 110 Abs. 6 Satz 2 NKomVG über eine mögliche Zuführung an die Überschussrücklagen. Ebenso ist eine Entscheidung über die Behandlung von Fehlbeträgen herbeizuführen.
Gem. § 24 Abs. 1 KomHKVO wird ein Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt. Soweit dies nicht möglich ist, wird ein Fehlbetrag mit einem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses oder aus der mit Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt. Ist eine Deckung nach Absatz 1 nicht möglich, wird der Fehlbetrag gem. § 24 Abs. 2 KomHKVO in der Bilanz vorgetragen.
Gem. § 24 Abs. 3 KomHKVO wird ein Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses aus der mit Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt. Soweit dies nicht möglich ist, wird ein Fehlbetrag mit einem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses oder aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt, soweit diese nicht zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses benötigt wird. Ist der Fehlbetrag so nicht auszugleichen, so wird der Fehlbetrag in der Bilanz vorgetragen.
Der Rat der Gemeinde Soderstorf hat über den Jahresabschluss des Jahres 2012 und die entsprechende Entlastung des Bürgermeisters am 05.12.2019 beschlossen. Dagegen wurde über die Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses 2012 kein Beschluss getroffen, so dass dieser jetzt nachgeholt werden soll. Des Weiteren ist nach den Beschlüssen über die Jahresabschlüsse 2013 bis 2017 auch über die Ergebnisverwendung dieser Jahre zu beschließen.
1) Ergebnisverwendung 2012
Die Gesamtergebnisrechnung des Jahresabschlusses 2012 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 115.058,48 € ab und gliedert sich wie folgt auf:
Ordentliches Ergebnis: 115.058,48 €
Außerordentliches Ergebnis: 0,00 €
Gesamt: 115.058,48 €
Da die doppische Buchführung im Jahr 2012 eingeführt wurde und keine kameralistischen Fehlbeträge ausgewiesen werden, die über das Jahresergebnis 2012 noch auszugleichen sind, sind die Überschüsse gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 in die Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zu überführen.
Überschussrücklage ordentliches Ergebnis:
aus Vorjahren: 0,00 €
aus 2012: 115.058,48 € (Überschuss)
Gesamt: 115.058,48 € (Stand Überschussrücklage nach Jahresabschluss 2012)
Überschussrücklage außerordentliches Ergebnis:
aus Vorjahren 0,00 €
aus 2012 0,00 €
Gesamt: 0,00 € (Stand Überschussrücklage nach Jahresabschluss 2012)
2) Ergebnisverwendung 2013
Die Gesamtergebnisrechnung des Jahresabschluss 2013 schließt mit einem Defizit in Höhe von 23.680,68 € ab und gliedert sich wie folgt auf:
Ordentliches Ergebnis: - 23.400,88 € (Defizit)
Außerordentliches Ergebnis: - 279,80 € (Defizit)
Gesamt: - 23.680,68 € (Defizit)
Mit der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses aus dem Jahr 2012 in Höhe von 115.058,48 € kann das Defizit des ordentlichen Ergebnisses 2013 in Höhe von 23.400,88 € gedeckt werden. Für die Deckung des Defizites des außerordentlichen Haushaltes in Höhe von 279,80 €besteht keine Möglichkeit aus der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses. Dieses Defizit wird daher auch aus der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
Überschussrücklage ordentliches Ergebnis:
aus Vorjahren: 115.058,48 €
aus 2013: - 23.400,88 € (Ausgleich Defizit ordentliches Ergebnis)
aus 2013: - 279,80 € (Ausgleich Defizit außerordentliches Ergebnis)
Gesamt: 91.377,80 € (Stand Überschussrücklage nach Jahresabschluss 2013)
Überschussrücklage außerordentliches Ergebnis:
aus Vorjahren: 0,00 €
aus 2013: 0,00 €
Gesamt: 0,00 € (Stand Überschussrücklage nach Jahresabschluss 2013)
3) Ergebnisverwendung 2014
Die Gesamtergebnisrechnung des Jahresabschlusses 2014 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 194.093,54 € ab und gliedert sich wie folgt auf:
Ordentliches Ergebnis: 189.983,77 € (Überschuss)
Außerordentliches Ergebnis: 4.109,77 € (Überschuss)
Gesamt: 194.093,54 €
Die Überschüsse sind gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 und 2 in die jeweilige Überschussrücklage zu überführen.
Überschussrücklage ordentliches Ergebnis:
aus Vorjahren: 91.377,80 €
aus 2014: 189.983,77 € (Überschuss)
Gesamt: 281.361,57 € (Stand Überschussrücklage nach Jahresabschluss 2014)
Überschussrücklage außerordentliches Ergebnis:
aus Vorjahren: 0,00 €
aus 2014: 4.109,77 € (Überschuss)
Gesamt: 4.109,77 € (Stand Überschussrücklage nach Jahresabschluss 2014)
4) Ergebnisverwendung 2015
Die Gesamtergebnisrechnung des Jahresabschlusses 2015 schließt mit einem Defizit in Höhe von 93.601,53 € ab und gliedert sich wie folgt auf:
Ordentliches Ergebnis: - 123.597,87 € (Defizit)
Außerordentliches Ergebnis: 29.996,34 € (Überschuss)
Gesamt: - 93.601,53 €
Mit der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses kann das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis 2014 in Höhe von 123.597,87 € vollständig gedeckt werden. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 29.996,34 € ist gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnis zuzuführen.
Überschussrücklage ordentliches Ergebnis:
aus Vorjahren: 281.361,57 €
aus 2015: - 123.597,87 € (Defizit)
Gesamt: 157.763,70 € (Stand Überschussrücklage nach Jahresabschluss 2015)
Überschussrücklage außerordentliches Ergebnis:
aus Vorjahren: 4.109,77 €
aus 2015: 29.996,34 € (Überschuss)
Gesamt: 34.106,11 € (Stand Überschussrücklage nach Jahresabschluss 2015)
Ergebnisverwendung 2016
Die Gesamtergebnisrechnung des Jahresabschlusses 2016 schließt mit einem Defizit in Höhe von 129.845,39 € ab und gliedert sich wie folgt auf:
Ordentliches Ergebnis: - 180.061,71 € (Defizit)
Außerordentliches Ergebnis: 50.216,32 € (Überschuss)
Gesamt: - 129.845,39 €
Mit der aus den Vorjahren vorhandenen Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 157.763,70 € kann das Defizit des ordentlichen Ergebnisses 2016 nur zum Teil gedeckt werden. Der darüber hinausgehende Fehlbetrag in Höhe von 22.298,01 € kann über das außerordentliche Ergebnis 2016 in Höhe von 50.216,32 € gedeckt. Der restliche Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis 2016 in Höhe von 27.918,31 € ist gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zu überführen.
Überschussrücklage ordentliches Ergebnis:
aus Vorjahren: 157.763,70 €
aus 2016: - 157.763,70 € (Defizit)
Gesamt: 0,00 € (Stand Überschussrücklage nach Jahresabschluss 2016)
Überschussrücklage außerordentliches Ergebnis:
aus Vorjahren: 34.106,11 €
aus 2016: 27.918,31 € (Überschuss)
Gesamt: 62.024,42 € (Stand Überschussrücklage nach Jahresabschluss 2016)
Ergebnisverwendung 2017
Die Gesamtergebnisrechnung des Jahresabschlusses 2017 schließt mit einem Defizit in Höhe von 459.446,04 € ab und gliedert sich wie folgt auf:
Ordentliches Ergebnis: 35.824,51 € (Überschuss)
Außerordentliches Ergebnis: - 495.270,55 € (Defizit)
Gesamt: - 459.446,04 €
Die Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 62.024,42 € deckt das außerordentliche Ergebnis 2017 in Höhe von 495.270,55 € nur zum Teil. Auch trotz des zusätzlichen Defizitausgleichs mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2017 in Höhe von 35.824,51 € bleibt ein Fehlbetrag in Höhe von 361.421,62 € bestehen. Dieser Betrag ist in die Bilanz vorzutragen und muss über Überschüsse der Folgejahre ausgeglichen werden.
Überschussrücklage ordentliches Ergebnis:
aus Vorjahren: 0,00 €
aus 2017: 0,00 €
Gesamt: 0,00 € (Stand Überschussrücklage nach Jahresabschluss 2017)
Überschussrücklage außerordentliches Ergebnis:
aus Vorjahren: 62.024,42 €
aus 2016: - 62.024,42 € (Defizit)
Gesamt: 0,00 € (Stand Überschussrücklage nach Jahresabschluss 2017)
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Beschlussvorschlag:
1) Der Rat der Gemeinde Soderstorf beschließt im Rahmen der Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses 2012 die Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 115.058,48 € gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
2) Der Rat der Gemeinde Soderstorf beschließt im Rahmen der Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses 2013 den Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 23.400,88 € und den Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 279,80 € mit der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses auszugleichen.
3) Der Rat der Gemeinde Soderstorf beschließt im Rahmen der Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses 2014 die Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 189.983,77 € und die Überschüsse des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 4.109,77 € gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 und 2 NKomVG den jeweiligen Überschussrücklagen zuzuführen.
4) Der Rat der Gemeinde Soderstorf beschließt im Rahmen der Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses 2015 den Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 123.597,87 € mit der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses auszugleichen. Die Überschüsse des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 29.996,34 € werden gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
5) Der Rat der Gemeinde Soderstorf beschließt im Rahmen der Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses 2016 den Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 180.061,71 € mit der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses (157.763,70 €) und den Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses (22.298,01 €) auszugleichen sowie die restlichen Überschüsse des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 27.918,31 € gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
6) Der Rat der Gemeinde Soderstorf beschließt im Rahmen der Ergebnisverwendung den Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 495.270,55 € teilweise mit der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses (62.024,42 €) und mit den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisse 2017 (35.824,51 €) auszugleichen sowie den restlichen Fehlbetrag in Höhe von 361.421,62 € in die Bilanz vorzutragen.
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Finanzielle Auswirkungen:
Kostenstelle:
Kostenträger:
Sachkonto:
Geplante Aufwendungen:
€
Haushaltsansatz:
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
die Mittel müssen
überplanmäßig bereitgestellt werden
außerplanmäßig bereitgestellt werden
Es handelt sich um ein Investitionsvorhaben.
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