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Jahresabschlüsse der Gemeinde Soderstorf für die Haushaltsjahre 2013 bis 2017 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2013 bis 2017 sowie die Entlastung des Bürgermeisters
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Amelinghausen |
| Datum | 2026-06-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Sachverhalt:
Gem. § 128 Abs. 1 NKomVG hat die Gemeinde Soderstorf für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen.
Die Jahresabschlüsse der Gemeinde Soderstorf für die Jahre 2013 bis 2017 wurden nach den Vorschriften des § 153 Abs. 1 NKomVG durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis der Prüfung gem. § 156 Abs. 3 NKomVG in einem Schlussbericht vom 03.05.2023 zusammengefasst.
Der Rat der Gemeinde Soderstorf als zuständiges Organ beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG über den Jahresabschluss und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten.
Für das Haushaltsjahr 2013 weist der Jahresabschluss ein Defizit in Höhe von 23.680,68 € im Gesamtergebnishaushalt aus.
Für das Haushaltsjahr 2014 weist der Jahresabschluss einen Überschuss in Höhe von 194.093,54 € im Gesamtergebnishaushalt aus.
Für das Haushaltsjahr 2015 weist der Jahresabschluss ein Defizit in Höhe von 93.601,53 € im Gesamtergebnishaushalt aus.
Für das Haushaltsjahr 2016 weist der Jahresabschluss ein Defizit in Höhe von 129.845,39 € im Gesamtergebnishaushalt aus.
Für das Haushaltsjahr 2017 weist der Jahresabschluss ein Defizit in Höhe von 459.446,04 € im Gesamtergebnishaushalt aus.
Gem. § 129 Abs. 1NKomVG legt der Hauptverwaltungsbeamte dem Rat unverzüglich die Jahresabschlüsse mit dem jeweiligen Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer eigenen Stellungnahme zu diesem Bericht vor. Der Rat beschließt über die Abschlüsse und die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten.
Im Schlussbericht erklärt das Rechnungsprüfungsamt, dass die vorgelegten Jahresabschlüsse den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und die Vermögens- und Ertragslage der Gemeinde ausweisen.
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Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Gemeinde Soderstorf beschließt gem. § 129 NKomVG den Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Soderstorf.
b) Der Rat der Gemeinde Soderstorf beschließt gem. § 129 NKomVG den Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Soderstorf.
c) Der Rat der Gemeinde Soderstorf beschließt gem. § 129 NKomVG den Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Soderstorf.
d) Der Rat der Gemeinde Soderstorf beschließt gem. § 129 NKomVG den Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Soderstorf.
e) Der Rat der Gemeinde Soderstorf beschließt gem. § 129 NKomVG den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Soderstorf.
f) Der Rat der Gemeinde Soderstorf nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2013 bis 2017 der Gemeinde Soderstorf und die Stellungnahme zur Kenntnis.
g) Der Rat der Gemeinde Soderstorf beschließt dem Bürger Roland Waltereit gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 zu erteilen.
h) Der Rat der Gemeinde Soderstorf beschließt dem Bürgermeister Roland Waltereit gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 zu erteilen.
i) Der Rat der Gemeinde Soderstorf beschließt dem Bürgermeister Roland Waltereit gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 zu erteilen.
j) Der Rat der Gemeinde Soderstorf beschließt dem Bürgermeister Roland Waltereit gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016 zu erteilen.
k) Der Rat der Gemeinde Soderstorf beschließt dem Bürgermeister Roland Waltereit gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen.
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Finanzielle Auswirkungen:
Kostenstelle:
Kostenträger:
Sachkonto:
Geplante Aufwendungen:
€
Haushaltsansatz:
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
die Mittel müssen
überplanmäßig bereitgestellt werden
außerplanmäßig bereitgestellt werden
Es handelt sich um ein Investitionsvorhaben.
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