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Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für die Haushaltsjahre 2013 bis 2017
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Amelinghausen |
| Datum | 2026-06-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Sachverhalt:
Erfahrungsgemäß weicht die Entwicklung von Erträgen und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen im Laufe eines Jahres von der Planung des Haushaltsjahres ab. Sind über den im Haushaltsplan festgelegten Rahmen hinaus Aufwendungen und Auszahlungen zu leisten, ist entweder eine Änderung des Haushaltsplans mittels Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung und Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplans oder bei Vorlage der in § 117 NKomVG vorgegeben Voraussetzungen, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen vorzunehmen. Gem. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG beschließt ausschließlich die Vertretung (Gemeinderat) über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen. In Fällen von unerheblicher Bedeutung entscheidet gem. § 117 Abs. 1 NKomVG die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte. In diesen Fällen sind die Vertretung spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses zu unterrichten. Über § 6 der jeweiligen Haushaltssatzung wurde festgelegt, dass eine über- / außerplanmäßige Aufwendung / Auszahlung als unerheblich gilt, wenn der Betrag von 5.000 € nicht übersteigt.
Aufgrund des Zeitverzugs ist nur noch mit einem erheblichen Aufwand festzustellen, welche über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von der Vertretung schon beschlossen bzw. zur Kenntnis genommen wurden. Aus diesem Grund liegen dieser Vorlage noch einmal Übersichten bei, aus denen alle über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen hervorgehen, die im Rahmen der jeweiligen Jahresabschlüsse festgestellt wurden.
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Beschlussvorschlag:
1) Der Rat der Gemeinde Soderstorf beschließt die sich aus den beigefügten Übersichten ergebenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2013.
2) Der Rat der Gemeinde Soderstorf beschließt die sich aus den beigefügten Übersichten ergebenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2014
3) Der Rat der Gemeinde Soderstorf beschließt die sich aus den beigefügten Übersichten ergebenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2015
4) Der Rat der Gemeinde Soderstorf beschließt die sich aus den beigefügten Übersichten ergebenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2016
5) Der Rat der Gemeinde Soderstorf beschließt die sich aus den beigefügten Übersichten ergebenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2017
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Finanzielle Auswirkungen:
Kostenstelle:
Kostenträger:
Sachkonto:
Geplante Aufwendungen:
€
Haushaltsansatz:
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
die Mittel müssen
überplanmäßig bereitgestellt werden
außerplanmäßig bereitgestellt werden
Es handelt sich um ein Investitionsvorhaben.
Text aus PDF extrahiert