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Richtlinie der Gemeinde Rehlingen zur Handhabung von Anträge nach § 246e BauGB ("Bauturbo") für den Ortsteil Diersbüttel

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Amelinghausen
Datum2026-06-24
DatenstufeNur Ergebnisse
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Sachverhalt: Mit der Einführung des in § 246 e BauGB verankerten „Bau-Turbo“ hat die Bundesregierung eine bis zum 31.12.2030 befristete Sonderreglung geschaffen, die den Wohnungsbau durch schnellere Genehmigungsverfahren beschleunigen soll. Die Regelung sieht beispielweise vor unter bestimmten Voraussetzungen auch Baugenehmigungen für Flächen zu erteilen, für die kein Bebauungsplan vorliegt. Eine Voraussetzung für die Anwendbarkeit des sog. „Bauturbos“ ist die Zustimmung der Gemeinde. Bei der Entscheidung, ob die Gemeinde Rehlingen ihre Zustimmung nach § 246e BauGB erteilt hat sie den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Dies bedeutet, dass die Zustimmung zu einem Vorhaben die Verpflichtung zur Zustimmung zu einem gleichgelagerten anderen Fall nach sich ziehen kann. Aus diesem Grund soll mit dieser Richtlinie geregelt werden, unter welchen Bedingungen die Gemeinde Rehlingen ihre Zustimmung für Bauvorhaben nach § 246e BauGB im Ortsteil Diersbüttel erteilt. ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Rehlingen beschließt die Richtlinie der Gemeinde Rehlingen zur Handhabung von Anträge nach § 246e BauGB („Bau-Turbo“) für den Ortsteil Diersbüttel.

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