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Festlegung des Verkaufspreises und der Vergabekriterien für die Bauplätze im Bereich des Bebauungsplanes "Verlängerung Finkenberg" in Ehlbeck
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Amelinghausen |
| Datum | 2026-06-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Sachverhalt:
Die zur Verfügung stehenden Baugrundstücke sollen auf Bewerbung nach dem als Anlage 1 beigefügten Punkteschema veräußert werden.Die Bedingungen des Verkaufes stellen sich wie folgt dar:
Die Käufer verpflichten sich in den Kaufverträgen, die Grundstücke innerhalb von drei Jahren ab Vertragsabschluss mit einem bezugsfertigen Gebäude zu bebauen. Um eine Spekulation mit den Grundstücken zu verhindern, wird eine entsprechende Bebauungsverpflichtung mit Rückauflassungsvormerkung in die Verträge aufgenommen. Diese beinhaltet die Möglichkeit der Gemeinde Rehlingen bei nicht Einhaltung der Bebauungsverpflichtung oder Veräußerungsabsichten der Käufer, ohne das Grundstück fertig bebaut zu haben, das Kaufobjekt ohne Verzinsung und nur zum Kaufpreis zurückzufordern. Unfertige Baulichkeiten sind zu entfernen, werden nicht entschädigt oder sind auf Kosten des Eigentümers von Dritten zu beseitigen. Etwaige Notarkosten trägt der Käufer.
Vom Vergabeverfahren sind juristische Personen oder mit gewerblichem Hintergrund tätige natürliche Personen ausgeschlossen. Grundstücksbewerbungen sind nicht übertragbar. D.h. die Person, die sich auf ein Grundstück bewirbt, muss auch als Käufer auftreten.
Es kann nur ein Grundstück pro Bewerber bzw. Bewerbereinheit erworben werden, um vielen Bauwilligen wie möglich den Erwerb eines Grundstückes und somit den Traum vom Eigenheim zu ermöglichen.
Ehepaare, Lebenspartner und Kinder etc. werden im Verfahren als eine Bewerbereinheit angesehen, sofern sie zusammen ein Grundstück erwerben möchten. Wer ausgelost wird muss bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages auch als Käufer auftreten. Eine Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Die Erweiterung der Käuferseite um den Ehe-/Lebenspartner ist möglich, es darf sich jedoch nicht um eine Person handeln, die als Bewerber am Verfahren beteiligt war.
Nach Festlegung der Verkaufsbedingungen durch den Rat der Gemeinde Rehlingen werden alle, die eine Interessenbekundung abgegeben haben, Unterlagen mit Informationen über die zur Verfügung stehenden Grundstücke und ein Bewerbungsvordruck übersendet. Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung der Verkaufsabsicht, sodass auch neue Kaufinteressenten eine Chance zur weiteren Interessenbekundung erhalten.
In den Informationsschreiben und der öffentlichen Bekanntmachung werden Daten für den Bewerbungsstart und das Ende genannt. Bei der Bewerbung um ein Grundstück ist die Angabe von mehreren infrage kommenden Grundstücken möglich. Hier muss durch den Bewerber/Bewerbereinheit eine Priorisierung vorgenommen werden.
Die eingehenden Bewerbungen werden gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Punkteschema bepunktet. Die Bewerbungen werden anhand ihrer Punktzahl berücksichtig, beginnend mit der höchsten Punktzahl. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Das Losverfahren führen drei Mitarbeiter der Samtgemeinde Amelinghausen zusammen mit dem Bürgermeister durch und dokumentieren dieses. Eine Einsicht in die Unterlagen ist für Bewerber/Bewerbereinheiten nicht möglich (Datenschutz).
Die Kaufinteressenten werden über den Ausgang des Vergabeverfahrens informiert. Es wird dem Kaufinteressenten eine angemessene Frist zur Entscheidung eingeräumt. Sollten die ermittelten Kaufinteressenten ihre Kaufabsicht bis dahin nicht bestätigen, dann wird in der Reihenfolge der Bepunktung der nächste Kaufinteressent ausgewählt. Sobald der Kaufinteressent die Kaufoption bestätigt hat, wird dem Rat der Gemeinde Rehlingen das Ergebnis vorgelegt und dieser entscheidet über den Verkauf an den Kaufinteressenten.
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Rehlingen beschließt,
1) dass die Bauplätze im Neubaugebiet Erweiterung Finkenberg für die Einzelhausbebauung zu einem Preis von 105 €/qm (zzgl. 3,20 €/qm Kanalbaubeitrag) für bebaubare Grundstücke an Bewerber bzw. Bewerbereinheiten veräußert werden.
2) dass die Kaufverträge mit einer Bebauungsverpflichtung bzw. einer Spekulationsklausel, wie im Sachverhalt geschildert, ausgestattet werden. Die Bebauungsverpflichtung beträgt 3 Jahre ab Beurkundung, innerhalb dieses Zeitraumes muss ein bezugsfertiges Gebäude errichtet werden.
3) dass die Bewerber/Bewerbereinheiten Bauwillige sein müssen, die natürliche Personen (ohne gewerblichen Hintergrund) sind. Ehepaare, Lebenspartner und Kinder etc. werden
als Bewerbereinheit angesehen.
4) dass lediglich ein Grundstück je Bewerber/Bewerbereinheit erworben werden kann.
5) dass Grundstücksbewerbungen nicht übertragbar sind. D. h. die Person, die sich auf ein
Grundstück bewirbt und mit der Bewerbung zum Zuge kommt, muss bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages auch als Käufer auftreten. Eine Übertragung auf andere
Personen ist nicht möglich. Die Erweiterung der Käuferseite um den Ehe-/Lebenspartner ist möglich, es darf sich jedoch nicht um eine Person handeln, die ebenfalls als Bewerber am Verfahren beteiligt war.
6) dass die Vergabe der Baugrundstücke nach dem Bepunktungsschema gemäß Anlage 1 erfolgt. Bei Punktgleichheit mehrerer Bewerbungen entscheidet das Los.
Text aus PDF extrahiert