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Ergebnisverwendung der Jahresabschlüsse 2018 und 2019

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Amelinghausen
Datum2026-06-24
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Sachverhalt: Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss entscheidet der Gemeinderat gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 in Verbindung mit § 110 Abs. 6 Satz 2 NKomVG über eine mögliche Zuführung an die Überschussrücklagen. Ebenso ist eine Entscheidung über die Behandlung von Fehlbeträgen herbeizuführen. Gem. § 24 Abs. 1 KomHKVO wird ein Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt. Soweit dies nicht möglich ist, wird ein Fehlbetrag mit einem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses oder aus der mit Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt. Ist eine Deckung nach Absatz 1 nicht möglich, wird der Fehlbetrag gem. § 24 Abs. 2 KomHKVO in der Bilanz vorgetragen. Gem. § 24 Abs. 3 KomHKVO wird ein Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses aus der mit Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt. Soweit dies nicht möglich ist, wird ein Fehlbetrag mit einem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses oder aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt, soweit diese nicht zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses benötigt wird. Ist der Fehlbetrag so nicht auszugleichen, so wird der Fehlbetrag in der Bilanz vorgetragen. Aus den Jahresabschlüssen der vergangenen Jahre bestehen  eine Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 33.786,74 €  eine Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 228.038,85 €  keine noch auszugleichenden Fehlbeträge aus Vorjahren Die Gesamtergebnisrechnung des Jahresabschlusses 2018 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 163.567,33 € ab. Dieser gliedert sich wie folgt auf: Ordentliches Ergebnis: 162.503,09 € (Überschuss) Außerordentliches Ergebnis: 1.064,24 € (Überschuss) Gesamt: 163.567,33 € (Überschuss) Da keine noch auszugleichende Fehlbeträge aus Vorjahren vorhanden sind, wird der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2018 in Höhe von 162.503,09 € der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses und der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2018 in Höhe von 1.064,24 € der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses: aus Vorjahren: 33.786,74 € aus 2018: 162.503,09 € Gesamt: 196.289,83 € Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses: aus Vorjahren: 228.038,85 € aus 2018: 1.064,24 € Gesamt: 229.103,09 € Die Gesamtergebnisrechnung des Jahresabschlusses 2019 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 327.884,45 € ab. Dieser gliedert sich wie folgt auf: Ordentliches Ergebnis: 314.548,75 € (Überschuss) Außerordentliches Ergebnis: 13.335,70 € (Überschuss) Gesamt: 327.884,45 € (Überschuss) Da keine noch auszugleichende Fehlbeträge aus Vorjahren vorhanden sind, wird der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2019 in Höhe von 314.548,75 € der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses und der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2019 in Höhe von 13.335,70 € der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses: aus Vorjahren: 196.289,83 € aus 2019: 314.548,75 € Gesamt: 510.838,58 € Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses: aus Vorjahren: 229.103,09 € aus 2019: 13.335,70 € Gesamt: 242.438,79 € ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Beschlussvorschlag: 1) Der Rat der Gemeinde Rehlingen beschließt im Rahmen der Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses 2018 den Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2018 in Höhe von 162.503,09 € der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses und den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2018 in Höhe von 1.064,24 € der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen. 2) Der Rat der Gemeinde Rehlingen beschließt im Rahmen der Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses 2019 den Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2019 in Höhe von 314.548,75 € der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses und den Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2019 in Höhe von 13.335,70 € der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

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