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Bebauungsplan Nr. 12 "Solarpark Wohlenbüttel" - hier: Ergänzendes Verfahren nach §214 (4) BauGB

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Amelinghausen
Datum2026-04-29
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Sachverhalt: Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Oldendorf (Luhe) wurde am 04.10.2023 getroffen. Voraussetzung für den Bebauungsplan ist ein vorliegender und in die Abwägung mit einzubeziehender Durchführungsvertrag. Dieser Durchführungsvertrag lag zum Zeitpunkt des damaligen Satzungsbeschlusses nicht vor. Somit ist der Bebauungsplan Nr. 12 derzeit schwebend unwirksam. Um die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplanes herzustellen wird ein ergänzendes Verfahren nach §214 (4) BauGB durchgeführt. Der Entwurf des Durchführungsvertrages zum Bebauungsplan Nr. 12 wurde am 15.11.2023 beschlossen und am 02.01.2024 mit Unterschrift seitens der Gemeinde Oldendorf wirksam. Aufgrund bereits erfolgter Billigung und Unterschrift des Durchführungsvertrages kann ein erneuter Satzungsbeschluss, unter Berücksichtigung der bereits am 04.10.2023 beschlossenen Abwägung sowie des gebilligten Durchführungsvertrages, getroffen und bekannt gemacht werden. Gemäß §214 (4) BauGB ist darauf hinzuweisen, dass der B-Plan rückwirkend zum 15.04.2024 in Kraft tritt. ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Oldendorf (Luhe) beschließt die Einleitung eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB zur Behebung des Verfahrensfehlers im Bebauungsplan Nr.12 „Solarpark Wohlenbüttel“. Der Rat der Gemeinde Oldendorf stellt fest, dass ein erneuter Satzungsbeschluss mit anschließender öffentlicher Bekanntmachung zur Heilung des Verfahrensfehlers führt. Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gemäß §§ 3, 4 BauGB ist nicht erforderlich, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und keine neuen abwägungserheblichen Belange betroffen sind.

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