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Ergebnisverwendung der Jahreabschlüsse 2013 bis 2017
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Amelinghausen |
| Datum | 2026-05-19 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss entscheidet der Rat gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG in Verbindung mit § 110 Abs. 6 Satz 2 NKomVG über eine mögliche Zuführung an die Überschussrücklagen. Ebenso ist eine Entscheidung über die Behandlung von Fehlbeträgen herbeizuführen.
Gem. § 24 Abs. 1 KomHKVO wird ein Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt. Soweit dies nicht möglich ist, wird ein Fehlbetrag mit einem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses oder aus der mit Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt. Ist eine Deckung nach Absatz 1 nicht möglich, wird der Fehlbetrag gem. § 24 Abs. 2 KomHKVO in der Bilanz vorgetragen.
Gem. § 24 Abs. 3 KomHKVO wird ein Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses aus der mit Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt. Soweit dies nicht möglich ist, wird ein Fehlbetrag mit einem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses oder aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt, soweit diese nicht zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses benötigt wird. Ist der Fehlbetrag so nicht auszugleichen, so wird der Fehlbetrag in der Bilanz vorgetragen.
Aus dem letzten kameralen Ergebnis besteht zum Stichtag 01.01.2013 noch ein auszugleichender Fehlbetrag in Höhe von 68.303,26 €.
Die Gesamtergebnisrechnung des Jahresabschlusses 2013 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 6.316,80 € ab und gliedert sich wie folgt in ein ordentliches und außerordentliches Ergebnis:
Ordentliches Ergebnis: 1.640,77 € (Überschuss)
Außerordentliches Ergebnis: 4.676,03 € (Überschuss)
Gesamtergebnis: 6.316,80 € (Überschuss)
Aufgrund des noch vorhandenen Sollfehlbetrages aus dem letzten kameralen Ergebnis 2011 sind die Überschüsse aus dem Jahresabschluss 2013 zum Ausgleich des Sollfehlbetrages zu verwenden.
Sollfehlbetrag aus Kameralistik
Stand 01.01.2013: - 68.303,26 € (Defizit)
Ergebnis Jahresabschluss 2013: 6.316,80 € Überschuss)
Sollfehlbetrag aus Kameralistik Stand 31.12.2013: - 61.986,46 € (Defizit)
Die Gesamtergebnisrechnung des Jahresabschlusses 2014 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 209.281,19 € ab und gliedert sich wie folgt in ein ordentliches und außerordentliches Ergebnis:
Ordentliches Ergebnis: 173.257,51 € (Überschuss)
Außerordentliches Ergebnis: 36.023,68 € (Überschuss)
Gesamtergebnis: 209.281,19 € (Überschuss)
Der Überschuss des ordentlichen Ergebnis in Höhe von 173.257,51 € wird zum Ausgleich des noch vorhandenen Sollfehlbetrages aus der Kameralistik in Höhe von 61.986,46 € verwendet. Der Restbetrag in Höhe von 111.271,05 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt Des Weiteren wird der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 36.023,68 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Sollfehlbetrag aus Kameralistik
Stand 01.01.2014: - 61.986,46 € (Defizit)
Überschuss aus ordentlichem Ergebnis 2014: 61.986,46 € (Überschuss)
Sollfehlbetrag aus Kameralistik Stand 31.12.2014: 0,00 €
Überschussrücklage aus ordentlichen Ergebnissen
aus Vorjahren: 0,00 €
aus 2014 (Restbetrag): 111.271,05 € (Überschuss)
Gesamt: 111.271,05 € (Überschuss)
Überschussrücklage aus außerordentlichen Ergebnissen
aus Vorjahren: 0,00 €
aus 2014: 36.023,68 € (Überschuss)
Gesamt: 36.023,68 € (Überschuss)
Die Gesamtergebnisrechnung des Jahresabschlusses 2015 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 3.252,29 € ab und gliedert sich wie folgt in ein ordentliches und außerordentliches Ergebnis:
Ordentliches Ergebnis: - 32.729,41 € (Defizit)
Außerordentliches Ergebnis: 35.981,70 € (Überschuss)
Gesamtergebnis: 3.252,29 € (Überschuss)
Das Defizit des ordentlichen Ergebnisses 2015 in Höhe von 32.729,41 € kann durch die vorhandene Überschussrücklage aus ordentlichen Ergebnissen vollständig gedeckt werden. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis 2015 ist der Überschussrücklage aus außerordentlichen Ergebnissen zuzuführen.
Überschussrücklage aus ordentlichen Ergebnissen
aus Vorjahren: 111.271,05 € (Überschuss)
aus 2015: - 32.729,41 € (Defizit)
Gesamt: 78.541,64 € (Überschuss)
Überschussrücklage aus außerordentlichen Ergebnissen
aus Vorjahren: 36.023,68 € (Überschuss)
aus 2015: 35.981,70 € (Überschuss)
Gesamt: 72.005,38 € (Überschuss)
Die Gesamtergebnisrechnung des Jahresabschlusses 2016 schließt mit einem Defizit in Höhe von 3.820,94 € ab und gliedert sich wie folgt in ein ordentliches und außerordentliches Ergebnis:
Ordentliches Ergebnis: - 9.962,52 € (Defizit)
Außerordentliches Ergebnis: 6.141,58 € (Überschuss)
Gesamtergebnis: - 3.820,94 € (Defizit)
Das Defizit des ordentlichen Ergebnisses 2016 in Höhe von 9.962,52 € kann durch die vorhandene Überschussrücklage aus ordentlichen Ergebnissen vollständig gedeckt werden. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis 2016 ist der Überschussrücklage aus außerordentlichen Ergebnissen zuzuführen.
Überschussrücklage aus ordentlichen Ergebnissen
aus Vorjahren: 78.541,64 € (Überschuss)
aus 2016: - 9.962,52 € (Defizit)
Gesamt: 68.579,12 € (Überschuss)
Überschussrücklage aus außerordentlichen Ergebnissen
aus Vorjahren: 72.005,38 € (Überschuss)
aus 2016: 6.141,58 € (Überschuss)
Gesamt: 78.146,96 € (Überschuss)
Die Gesamtergebnisrechnung des Jahresabschlusses 2017 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 61.093,98 € ab und gliedert sich wie folgt in ein ordentliches und außerordentliches Ergebnis:
Ordentliches Ergebnis: 32.628,09 € (Überschuss)
Außerordentliches Ergebnis: 28.465,89 € (Überschuss)
Gesamtergebnis: 61.093,98 € (Überschuss)
Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2017 in Höhe von 32.628,09 € ist vollständig der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2017 in Höhe von 28.465,89 € ist vollständig der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
Überschussrücklage aus ordentlichen Ergebnissen
aus Vorjahren: 68.579,12 € (Überschuss)
aus 2016: 32.628,09 € (Defizit)
Gesamt: 101.207,21 € (Überschuss)
Überschussrücklage aus außerordentlichen Ergebnissen
aus Vorjahren: 78.146,96 € (Überschuss)
aus 2016: 28.465,89 € (Überschuss)
Gesamt: 106.612,85 € (Überschuss)
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Beschlussvorschlag:
1) Der Rat der Gemeinde Betzendorf beschließt im Rahmen der Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses 2013 die Überschüsse aus dem ordentlichen Ergebnis 2013 und dem außerordentlichen Ergebnis 2013 zum teilweisen Ausgleich des Sollfehlbetrages aus dem kameralen Abschluss 2011 zu verwenden.
2) Der Rat der Gemeinde Betzendorf beschließt im Rahmen der Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses 2014 den restlichen Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss 2011 in Höhe von 61.986,46 € auszugleichen. Der darüber hinausgehende Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis 2014 in Höhe von 111.271,05 € wird der Überschussrücklage aus den Ergebnisses des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis 2014 in Höhe von 36.023,68 € wird der Überschussrücklage aus den Ergebnissen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
3) Der Rat der Gemeinde Betzendorf beschließt im Rahmen der Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses 2015 den Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses 2015 in Höhe von 32.729,41 € durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses vollständig auszugleichen. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2015 in Höhe von 35.981,70 € wird vollständig der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
4) Der Rat der Gemeinde Betzendorf beschließt im Rahmen der Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses 2016 den Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses 2016 in Höhe von 9.962,52 € durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses vollständig auszugleichen. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2016 in Höhe von 6.141,58 € wird vollständig der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
5) Der Rat der Gemeinde Betzendorf beschließt im Rahmen der Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses 2017 den Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2017 in Höhe von 32.628,09 € vollständig der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2017 in Höhe von 28.465,89 € wird vollständig der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
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