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Jahresabschlüsse der Gemeinde Betzendorf für die Haushaltsjahre 2013 bis 2017 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2013 bis 2017 sowie des Gemeindedirektors a. D.

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Amelinghausen
Datum2026-05-19
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Sachverhalt: Gem. § 128 Abs. 1 NKomVG hat die Gemeinde Betzendorf für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Jahresabschlüsse der Gemeinde Betzendorf für die Jahre 2013 bis 2017 wurden nach den Vorschriften des § 153 Abs. 1 NKomVG durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis der Prüfung gem. § 156 Abs. 3 NKomVG in einem Schlussbericht vom 04.05.2023 zusammengefasst. Der Rat der Gemeinde Betzendorf als zuständiges Organ beschließt die gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG über den Jahresabschluss und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten. Für das Haushaltsjahr 2013 weist der Jahresabschluss ein Überschuss in Höhe von 6.316,80 € in der Gesamtergebnisrechnung aus. Für das Haushaltsjahr 2014 weist der Jahresabschluss ein Überschuss in Höhe von 209.281,19 € in der Gesamtergebnisrechnung aus. Für das Haushaltsjahr 2015 weist der Jahresabschluss ein Überschuss in Höhe von 3.252,29 € in der Gesamtergebnisrechnung aus. Für das Haushaltsjahr 2016 weist der Jahresabschluss ein Defizit in Höhe von 3.820,94 € in der Gesamtergebnisrechnung aus. Für das Haushaltsjahr 2017 weist der Jahresabschluss ein Überschuss in Höhe von 61.093,98 € aus. Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG legt der Hauptverwaltungsbeamte dem Rat unverzüglich die Jahresabschlüsse mit dem jeweiligen Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer eigenen Stellungnahme zu diesem Bericht vor. Der Rat beschließt über die Abschlüsse und die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten. Im Schlussbericht erklärt das Rechnungsprüfungsamt, dass die vorgelegten Jahresabschlüsse grundsätzlich den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und die Vermögens- und Ertragslage der Gemeinde ausweisen. Das Rechnungsprüfungsamt merkt positiv an, dass in den Jahren 2013 bis 2015 sowie 2017 Überschüsse erzielt worden seien und dadurch Rücklagen gebildet werden konnten. Die erheblichen Anstiege bei den Geldschulden, Verbindlichkeiten und Liquiditätskrediten seien jedoch mit Sorge zu betrachten und wiesen auf eine angespannte finanzielle Lage der Gemeinde Betzendorf hin. ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Beschlussvorschlag: 1) Der Rat der Gemeinde Betzendorf beschließt gem. § 129 NKomVG den Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Betzendorf. 2) Der Rat der Gemeinde Betzendorf beschließt gem. § 129 NKomVG den Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Betzendorf. 3) Der Rat der Gemeinde Betzendorf beschließt gem. § 129 NKomVG den Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Betzendorf. 4) Der Rat der Gemeinde Betzendorf beschließt gem. § 129 NKomVG den Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Betzendorf. 5) Der Rat der Gemeinde Betzendorf beschließt gem. § 129 NKomVG den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Betzendorf. 6) Der Rat der Gemeinde Betzendorf nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2013 bis 2017 der Gemeinde Betzendorf und die diesbezügliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. 7) Der Rat der Gemeinde Betzendorf beschließt dem Gemeindedirektor a. D. Michael Göbel gem. § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 zu erteilen. 8) Der Rat der Gemeinde Betzendorf beschließt dem Gemeindedirektor a. D. Michael Göbel gem. § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 zu erteilen. 9) Der Rat der Gemeinde Betzendorf beschließt dem Gemeindedirektor a. D. Michael Göbel gem. § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 zu erteilen. 10) Der Rat der Gemeinde Betzendorf beschließt dem Gemeindedirektor a. D. Michael Göbel gem. § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung für das Haushaltsjahr 2016 zu erteilen. 11) Der Rat der Gemeinde Betzendorf beschließt dem Gemeindedirektor a. D. Michael Göbel gem. § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen.

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